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Berücksichtigung von Kindern

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    Berücksichtigung von Kindern

    Hallo,
    ich habe eine Steuererklärung mit 2 zu berücksichtigenden Kindern zu erstellen, dabei habe ich zwei Ungereimtheiten bei der Steuerberechnung, die ich mir nicht erklären kann:
    Beide Kinder sind im Mai 1991 geboren, also im Mai 2009 18 Jahre alt geworden.
    Kind a ist seit Geburt schwerbehindert und erhält das ganze Jahr 2009 Kindergeld i.H.v. 12x164, also 1968€;
    Kind b ist in Berufsausbildung, eigene Einkünfte und Bezüge sind aber unter 2.000€; Kindergeld wurde bis Mai 2009 gezahlt, also 5x164€=820€.
    Bei der Steuerberechnung (im Rahmen der Günstigerregelung wird das Kindergeld angerechnet und der Kinder-Freibetrag gewährt), kann ich mir 2 Dinge nicht erklären:
    a) zur ESt wird ein Kindergeld i.H.v. 2.988 € dazugerechnet, tats. wurden aber nur 1.968+820, also 2.788 € an Kindergeld gezahlt. Woher kommt die Differenz i.H.v. 200€?
    b) Obwohl Kind b noch in Berufsausbildung ist und mE keine steuerschädliche Einkünfte und Bezüge hat, wird es nur mit einem anteiligen FB von 2.510€, anstelle 6.024€ (warum eigentlich nicht 6.000€?) berücksichtigt, auch dann, wenn ich angebe, dass Kind b keine eigenen Einkünfte und Bezüge für 2009 erhalten hat.
    Gruß
    vomo

    #2
    AW: Berücksichtigung von Kindern

    Hallo vomo,

    zu a) fällt mir ein, dass diesbezüglich auch ein ggf. in 2009 gezahlter Kinderbonus (je Kind 100 Euro) berücksichtgt bzw. in Ansatz gebracht, also der Einkommensteuerschuld aufgeschlagen wird.

    Gurss,
    Rainer
    Elfo-Version: 11.1.3
    Betriebssystem: Windows XP

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      #3
      AW: Berücksichtigung von Kindern

      Achja, das ist es!!
      Danke

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        #4
        AW: Berücksichtigung von Kindern

        Zitat von vomo Beitrag anzeigen
        ...
        Kindergeld wurde bis Mai 2009 gezahlt
        ...
        wird es nur mit einem anteiligen FB von 2.510€, anstelle 6.024€
        ...
        merkst du was? ;-)

        5 monate kindergeld, ergo 5/12 von 6024 = 2510 Euro Freibetrag

        PS: es wäre also interessant zu wissen, wieso es ab Mai 2009 kein Kindergeld mehr gab, denn der Anspruch bleibt bei Kindern in Beraufsausbildung ja durchaus bis zum 25. Lebensjahr bestehen.
        Zuletzt geändert von Falzo; 29.01.2010, 21:52.

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          #5
          AW: Berücksichtigung von Kindern

          Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
          merkst du was? ;-)

          5 monate kindergeld, ergo 5/12 von 6024 = 2510 Euro Freibetrag

          PS: es wäre also interessant zu wissen, wieso es ab Mai 2009 kein Kindergeld mehr gab, denn der Anspruch bleibt bei Kindern in Beraufsausbildung ja durchaus bis zum 25. Lebensjahr bestehen.
          Hallo,
          dass der Freibetrag nur 5/12 ist, ist mir schon klar. Ich wundere mich nur, dass der Kinder-Freibetrag auch dann nur mit 5/12 gegeben wird, wenn ich ankreuze, dass das Kind in 2009 keine eigenen Einkünfte erzielt hat. Dann müsste der Freibetrag doch für das ganze Jahr gegeben werden(unabhängig, für wie viel Monate KG gezahlt wurde)!?
          Zuletzt geändert von vomo; 29.01.2010, 22:36.

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            #6
            AW: Berücksichtigung von Kindern

            Wenn die Voraussetzungen fürs Kindergeld vorliegen, muss auch für das ganze Jahr Kindergeld eingetragen werden.

            Es kommt nur auf den Anspruch an, nicht darauf, ob man es tatsächlich erhalten hat.

            Man kann das Kindergeld ja nachträglich beantragen.

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              #7
              AW: Berücksichtigung von Kindern

              Hallo,
              so, jetzt sind mir -Petzer und Falzo sei es gedankt!- die Zusammenhänge klar:
              das Programm geht von dem eingetragenen Kindergeld aus. Nachdem hier nicht das tatsächlich gezahlte, sondern der tatsächliche Anspruch auf Kindergeld eingetragen wird, geht das Programm davon aus, dass auch die Einkünfte und Bezüge des Kindes entsprechend dem Kindergeldanspruch angefallen sind: wenn ich also als Anspruch auf Kindergeld nur das KG für 5 Monate eintrage (820€), geht das Programm davon aus, dass das Kind nur für 5 Monate zu berücksichtigen ist; bei den Einkünften und Bezügen des Kindes kann ich dann eintragen was ich will (also auch ankreuzen, dass das Kind keine eigenen Einkünfte bezogen hat).

              Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße
              vomo

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