Hallo,
ich habe eine Steuererklärung mit 2 zu berücksichtigenden Kindern zu erstellen, dabei habe ich zwei Ungereimtheiten bei der Steuerberechnung, die ich mir nicht erklären kann:
Beide Kinder sind im Mai 1991 geboren, also im Mai 2009 18 Jahre alt geworden.
Kind a ist seit Geburt schwerbehindert und erhält das ganze Jahr 2009 Kindergeld i.H.v. 12x164, also 1968€;
Kind b ist in Berufsausbildung, eigene Einkünfte und Bezüge sind aber unter 2.000€; Kindergeld wurde bis Mai 2009 gezahlt, also 5x164€=820€.
Bei der Steuerberechnung (im Rahmen der Günstigerregelung wird das Kindergeld angerechnet und der Kinder-Freibetrag gewährt), kann ich mir 2 Dinge nicht erklären:
a) zur ESt wird ein Kindergeld i.H.v. 2.988 € dazugerechnet, tats. wurden aber nur 1.968+820, also 2.788 € an Kindergeld gezahlt. Woher kommt die Differenz i.H.v. 200€?
b) Obwohl Kind b noch in Berufsausbildung ist und mE keine steuerschädliche Einkünfte und Bezüge hat, wird es nur mit einem anteiligen FB von 2.510€, anstelle 6.024€ (warum eigentlich nicht 6.000€?) berücksichtigt, auch dann, wenn ich angebe, dass Kind b keine eigenen Einkünfte und Bezüge für 2009 erhalten hat.
Gruß
vomo
ich habe eine Steuererklärung mit 2 zu berücksichtigenden Kindern zu erstellen, dabei habe ich zwei Ungereimtheiten bei der Steuerberechnung, die ich mir nicht erklären kann:
Beide Kinder sind im Mai 1991 geboren, also im Mai 2009 18 Jahre alt geworden.
Kind a ist seit Geburt schwerbehindert und erhält das ganze Jahr 2009 Kindergeld i.H.v. 12x164, also 1968€;
Kind b ist in Berufsausbildung, eigene Einkünfte und Bezüge sind aber unter 2.000€; Kindergeld wurde bis Mai 2009 gezahlt, also 5x164€=820€.
Bei der Steuerberechnung (im Rahmen der Günstigerregelung wird das Kindergeld angerechnet und der Kinder-Freibetrag gewährt), kann ich mir 2 Dinge nicht erklären:
a) zur ESt wird ein Kindergeld i.H.v. 2.988 € dazugerechnet, tats. wurden aber nur 1.968+820, also 2.788 € an Kindergeld gezahlt. Woher kommt die Differenz i.H.v. 200€?
b) Obwohl Kind b noch in Berufsausbildung ist und mE keine steuerschädliche Einkünfte und Bezüge hat, wird es nur mit einem anteiligen FB von 2.510€, anstelle 6.024€ (warum eigentlich nicht 6.000€?) berücksichtigt, auch dann, wenn ich angebe, dass Kind b keine eigenen Einkünfte und Bezüge für 2009 erhalten hat.
Gruß
vomo
Kommentar