Elster führt zu falschen Ergebnissen bei der Steuerberechnung bei folgenden Annahmen:
Zeile 4: Günstigerprüfung gewählt
Zeile 6: nicht gewählt, weil von einem Teil der Kapitalerträge Kirchensteuer einbehalten wurde
Es zeigen sich zwei grundlegende Fehler:
1. Die Steuerberechnung zeigt immer ein Ergebnis, bei dem die Kapitalerträge als Einkünfte erscheinen.
Dabei sollte die Günstigerprüfung das Ergebnis zeigen, das für den Steuerpflichtigen günstiger ist.
........................................
2. Die Zusammenstellung des Rechenergebnisses zeigt z.B. folgendes Bild:
.................................Einkommens-............Kirchen-....Soli-........ gesamt
.................................steuer........... ..........steuer.......zuschag
festgesetzt.......................14.686,00....... ....1.320,12....806,74
Abzug vom Lohn Ehemann....-5.904,00.............-531,00...324,00
Abzug Lohn Ehefrau............ -9.365,00.............-842,00...515,00
Kapitalertragsteuer................-978,00..........................-53,78
verbleibende Beträge...........-1.579,00.............-140,89...-86,04....-1.805,93
Es ist unverständlich, warum die bei den Kapitalerträgen bereits abgezogene Kirchensteuer (z.B. von 88,01 Euro) nicht in der Rechnung erscheint. Diese müsste genauso wie der Soli-Zuschlag abgezogen werden; dadurch würden die insgesamt verbleibenden Beträge um 88,01 höher sein, d.h. der Steuerpflichtige müsste insgesamt 1.833,94 Euro zurückerhalten
Wenn nun man in Zeile 6 das Kreuz macht, wird das Ergebnis auch nicht richtig. Das Programm unterstellt dann offensichtlich, dass keinerlei Abzüge für Kirchensteuer bei den Banken erfolgten. Dies trifft nach meinen Annahmen aber nicht zu.
Zeile 4: Günstigerprüfung gewählt
Zeile 6: nicht gewählt, weil von einem Teil der Kapitalerträge Kirchensteuer einbehalten wurde
Es zeigen sich zwei grundlegende Fehler:
1. Die Steuerberechnung zeigt immer ein Ergebnis, bei dem die Kapitalerträge als Einkünfte erscheinen.
Dabei sollte die Günstigerprüfung das Ergebnis zeigen, das für den Steuerpflichtigen günstiger ist.
........................................
2. Die Zusammenstellung des Rechenergebnisses zeigt z.B. folgendes Bild:
.................................Einkommens-............Kirchen-....Soli-........ gesamt
.................................steuer........... ..........steuer.......zuschag
festgesetzt.......................14.686,00....... ....1.320,12....806,74
Abzug vom Lohn Ehemann....-5.904,00.............-531,00...324,00
Abzug Lohn Ehefrau............ -9.365,00.............-842,00...515,00
Kapitalertragsteuer................-978,00..........................-53,78
verbleibende Beträge...........-1.579,00.............-140,89...-86,04....-1.805,93
Es ist unverständlich, warum die bei den Kapitalerträgen bereits abgezogene Kirchensteuer (z.B. von 88,01 Euro) nicht in der Rechnung erscheint. Diese müsste genauso wie der Soli-Zuschlag abgezogen werden; dadurch würden die insgesamt verbleibenden Beträge um 88,01 höher sein, d.h. der Steuerpflichtige müsste insgesamt 1.833,94 Euro zurückerhalten
Wenn nun man in Zeile 6 das Kreuz macht, wird das Ergebnis auch nicht richtig. Das Programm unterstellt dann offensichtlich, dass keinerlei Abzüge für Kirchensteuer bei den Banken erfolgten. Dies trifft nach meinen Annahmen aber nicht zu.
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