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Günstigerprüfung Anlage KAP

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    Günstigerprüfung Anlage KAP

    In meiner Erklärung für 2010 habe ich die Günstigerprüfung für Kapitalerträge beantragt. Ca. 3.000 Euro waren nach Abzug des Freistellungsbetrages per Quellensteuerabzug besteuert worden.
    Mein persönlicher Ekstsatz betrug "mit Progressionsvorbehalt nach dem Splittingtarif"
    16,89%. Wieso habe ich dennoch keine Rückerstattung der 8,11% von 3000 erhalten?
    Gilt der Splittingtarif nicht bei Einkünften aus Kapital?
    Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
    Welchen Fehler beim Ausfüllen der Erklärung könnte ich begangen haben, den ich diesmal vermeiden sollte?
    Oder liegt dem generell eine falsche Überlegung meinerseits zugrunde?

    #2
    AW: Günstigerprüfung Anlage KAP

    Letzteres. Der Steuersatz, der aufgrund des Progressionsvorbehalts in der Berechnung angegeben wird, ist der Durchschnittssteuersatz. Entscheidend ist aber Ihr Spitzensteuersatz, also der Steuersatz, mit dem bei ihnen jeder ZUSÄTZLICHE Einkunftseuro versteuert wird.

    Als groben Anhaltspunkt können Sie ja einmal auf www.abgabenrechner.de Ihre Daten bei Berechnung der Einkommensteuer eingeben. Wenn sich DORT schon ein Durchschnittssteuersatz von unter 25 % und ein Spitzensteuersatz von über 25 % ergeben sollte, wird das bei Ihnen KONKRET erst recht so sein, da die Progressionsvorbehaltseinkünfte -ich unterstelle mal, dass diese POSITIV sind- die Steuersätze noch weiter oben nach verschieben würden.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Günstigerprüfung Anlage KAP

      @ Picard777

      Herzlichen Dank für die Antwort.
      Ihr Hinweis, dem ich allerdings noch nicht praktisch nachgegangen bin (es ist ein bisschen spät), wird stimmen. Die Spitzensteuersatz-Problematik war mir nach längerer Nicht-Beschäftigung mit Steuerangelegenheiten weggerutscht. Jetzt dämmert mir auch wieder, dass man als Single nicht mehr als ca. 15.000 Euro im Jahr verdient haben sollte (30.000 bei gemeinsamer Veranlagung), wenn man auf eine Rückerstattung der Quellensteuer spekuliert. Meine Frau und ich lagen 2010 gemeinsam aber bei ca. 42.000.

      Herzliche Grüße meinerseits
      hjentzsch
      Zuletzt geändert von hjentzsch; 18.05.2012, 03:48.

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