In meiner Erklärung für 2010 habe ich die Günstigerprüfung für Kapitalerträge beantragt. Ca. 3.000 Euro waren nach Abzug des Freistellungsbetrages per Quellensteuerabzug besteuert worden.
Mein persönlicher Ekstsatz betrug "mit Progressionsvorbehalt nach dem Splittingtarif"
16,89%. Wieso habe ich dennoch keine Rückerstattung der 8,11% von 3000 erhalten?
Gilt der Splittingtarif nicht bei Einkünften aus Kapital?
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Welchen Fehler beim Ausfüllen der Erklärung könnte ich begangen haben, den ich diesmal vermeiden sollte?
Oder liegt dem generell eine falsche Überlegung meinerseits zugrunde?
Mein persönlicher Ekstsatz betrug "mit Progressionsvorbehalt nach dem Splittingtarif"
16,89%. Wieso habe ich dennoch keine Rückerstattung der 8,11% von 3000 erhalten?
Gilt der Splittingtarif nicht bei Einkünften aus Kapital?
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Welchen Fehler beim Ausfüllen der Erklärung könnte ich begangen haben, den ich diesmal vermeiden sollte?
Oder liegt dem generell eine falsche Überlegung meinerseits zugrunde?
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