Hallo liebes Forum,
ich beabsichtige, in diesem Jahr meine Einkommenssteuererklärung zum ersten Mal in elektronischer Form mit Elster an das Finanzamt zu übermitteln.
Ich habe dabei folgendes Problem:
Beim Ausfüllen der Anlage KAP erhalte ich eine Fehlermeldung des Programms, falls ich Feld 4 UND 5 ankreuze. Diese Meldung ist für mich nicht nachvollziehbar.
Nach meinen Informationen dient die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge (Feld 4) dazu, zu überprüfen, ob der persönliche Steuersatz unter dem Satz der Kapitalertragssteuer liegt. Falls dies zutrifft, werden die Kapitaleinkünfte nach dem persönlichen Steuersatz besteuert und die deshalb zu viel bezahlte Kapitalertragssteuer zurückerstattet.
Eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge (Feld 5) ist sinnvoll, falls der Sparerfreibetrag bei Kapitaleinkünften bei mehreren Banken nicht vollständig verteilt wurde und deshalb evtl. zu viel Kapitalertragssteuer gezahlt worden ist.
Ich bin mir in beiden Fällen nicht sicher, ob diese Voraussetzungen bei mir vorliegen, würde es jedoch gerne überprüfen lassen. Weshalb diese Prüfungen sich gegenseitig ausschließen, kann ich nicht nachvollziehen.
Führe ich Probe-Berechnungen durch, bei der jeweils eines der beiden Felder angekreuzt ist, wird bei der Berechnung mit Günstigerprüfung für sämtliche Beträge ein Betrag nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG vom zu versteuernden Einkommen in Abzug gebracht. Dieser Abzug ist für mich ebenfalls nicht verständlich. Handelt es sich hierbei um die zurückerstattete Differenz zwischen dem (niedrigeren) persönlichen Steuersatz und dem Kapitalertragssteuersatz ?
Vielen Dank für jede Hilfe.
ich beabsichtige, in diesem Jahr meine Einkommenssteuererklärung zum ersten Mal in elektronischer Form mit Elster an das Finanzamt zu übermitteln.
Ich habe dabei folgendes Problem:
Beim Ausfüllen der Anlage KAP erhalte ich eine Fehlermeldung des Programms, falls ich Feld 4 UND 5 ankreuze. Diese Meldung ist für mich nicht nachvollziehbar.
Nach meinen Informationen dient die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge (Feld 4) dazu, zu überprüfen, ob der persönliche Steuersatz unter dem Satz der Kapitalertragssteuer liegt. Falls dies zutrifft, werden die Kapitaleinkünfte nach dem persönlichen Steuersatz besteuert und die deshalb zu viel bezahlte Kapitalertragssteuer zurückerstattet.
Eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge (Feld 5) ist sinnvoll, falls der Sparerfreibetrag bei Kapitaleinkünften bei mehreren Banken nicht vollständig verteilt wurde und deshalb evtl. zu viel Kapitalertragssteuer gezahlt worden ist.
Ich bin mir in beiden Fällen nicht sicher, ob diese Voraussetzungen bei mir vorliegen, würde es jedoch gerne überprüfen lassen. Weshalb diese Prüfungen sich gegenseitig ausschließen, kann ich nicht nachvollziehen.
Führe ich Probe-Berechnungen durch, bei der jeweils eines der beiden Felder angekreuzt ist, wird bei der Berechnung mit Günstigerprüfung für sämtliche Beträge ein Betrag nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG vom zu versteuernden Einkommen in Abzug gebracht. Dieser Abzug ist für mich ebenfalls nicht verständlich. Handelt es sich hierbei um die zurückerstattete Differenz zwischen dem (niedrigeren) persönlichen Steuersatz und dem Kapitalertragssteuersatz ?
Vielen Dank für jede Hilfe.
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