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Lohnsteuerbescheinigung 2011 fehlerhaft

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    Lohnsteuerbescheinigung 2011 fehlerhaft

    Ein nettes Hallo ins Forum,

    wie jedes Jahr fallen einem auf den letzten Drücker kleine Steuerprobleme in den Schoß, dieses Jahr: falsche Lohnsteuerbescheinigung 2011.

    Mein AG hatte für den Dezember 2011 eine falsche Entgeltabrechnung erstellt, eine Korrektur sowie Nachzahlung erfolgte erst Anfang März 2012, so dass für den AG gemäß Einkommenssteuergesetz keine Verpflichtung mehr besteht, für 2011 eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen.

    Und nun ergibt sich auch schon die Frage: sollte ich die Beträge aus der erhaltenen Lohnsteuerbescheinigung einfach übernehmen oder aber z.B. den Bruttoarbeitslohn korrigieren? Oder gilt das Zuflussprinzip (Geldfluss März 2012) und ich mache mal einfach gar nichts?

    Es handelt sich zwar nur um ein paar Euro, aber ich bin natürlich bestrebt, alles möglichst richtig zu machen, von daher freue ich mich über einen kurzen Hinweis!

    Viele Grüße, Zuza

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung 2011 fehlerhaft

    hallo,

    grundsätzlich kannst Du nur das angeben, was auch bescheinigt wurde.

    Die Korrektur könnte dann in der LStB 2012 stehen.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung 2011 fehlerhaft

      Hi,

      danke - dies war (zunächst ...) auch mein Gedanke. Verwirrt hat mich, dass auf der jährlichen Meldebescheinigung zur Sozialversicherung der korrekte Entgeltbetrag angegeben wird (Ausstellungsdatum allerdings erst April 2012). Es wäre also nachvollziehbar, und man kann es ja gleich richtig machen ;-) Es sind ja nur ein paar Euro, aber die Schnarchtanten vom Dienst im Lohnbüro verhelfen mir so noch zu einer Korrektur ... und das wg. ein paar Kröten.

      Das Problem liegt für mich darin, dass ich nicht weiss, welchen Status die elektronische Lohnsteuerbescheinigung hat; handelt es sich nur um einen Informationszettel (Mitteilungscharakter) oder aber quasi Teil eines Verwaltungsakts, den ich selbst gar nicht ändern dürfte?

      Aber ich danke dir erstmal! :-)

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        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung 2011 fehlerhaft

        Hallo,

        "handelt es sich nur um einen Informationszettel (Mitteilungscharakter)"

        Nein.
        Das sind die Daten, die der Finanzverwaltung von Ihrem Arbeitgerber vorliegen, die hat er so übermittelt und die Steuern auch so abgeführt.
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung 2011 fehlerhaft

          aha - danke! (... bei größeren Beträgen kann dies ja durchaus problematisch sein ... auch die Durchsetzung des Korrekturanspruchs ist nicht immer so einfach).

          Schönen Abend!

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