Ein nettes Hallo ins Forum,
wie jedes Jahr fallen einem auf den letzten Drücker kleine Steuerprobleme in den Schoß, dieses Jahr: falsche Lohnsteuerbescheinigung 2011.
Mein AG hatte für den Dezember 2011 eine falsche Entgeltabrechnung erstellt, eine Korrektur sowie Nachzahlung erfolgte erst Anfang März 2012, so dass für den AG gemäß Einkommenssteuergesetz keine Verpflichtung mehr besteht, für 2011 eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen.
Und nun ergibt sich auch schon die Frage: sollte ich die Beträge aus der erhaltenen Lohnsteuerbescheinigung einfach übernehmen oder aber z.B. den Bruttoarbeitslohn korrigieren? Oder gilt das Zuflussprinzip (Geldfluss März 2012) und ich mache mal einfach gar nichts?
Es handelt sich zwar nur um ein paar Euro, aber ich bin natürlich bestrebt, alles möglichst richtig zu machen, von daher freue ich mich über einen kurzen Hinweis!
Viele Grüße, Zuza
wie jedes Jahr fallen einem auf den letzten Drücker kleine Steuerprobleme in den Schoß, dieses Jahr: falsche Lohnsteuerbescheinigung 2011.
Mein AG hatte für den Dezember 2011 eine falsche Entgeltabrechnung erstellt, eine Korrektur sowie Nachzahlung erfolgte erst Anfang März 2012, so dass für den AG gemäß Einkommenssteuergesetz keine Verpflichtung mehr besteht, für 2011 eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen.
Und nun ergibt sich auch schon die Frage: sollte ich die Beträge aus der erhaltenen Lohnsteuerbescheinigung einfach übernehmen oder aber z.B. den Bruttoarbeitslohn korrigieren? Oder gilt das Zuflussprinzip (Geldfluss März 2012) und ich mache mal einfach gar nichts?
Es handelt sich zwar nur um ein paar Euro, aber ich bin natürlich bestrebt, alles möglichst richtig zu machen, von daher freue ich mich über einen kurzen Hinweis!
Viele Grüße, Zuza
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