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    Fahrtkosten

    Guten Abend,

    bei den Werbungskosten haben wir bisher immer 230 Tage einfachen Weg zur Arbeit à 0,30 Euro eingetragen. Nun hat mir ein Kollege erzählt, dass man für Dienstfahrten mit dem eigenen Fahrzeug insgesamt 36 Cent ansetzen kann - da 30 Cent schon der Arbeitgeber erstattet, könne man noch 6 Cent ansetzen. Hierbei sind natürlich die 230 Tage Fahrten zur üblichen Arbeitsstätte um die entsprechenden Tage zu reduzieren. Bei mir macht das 32 Tage und rd. 10.000 km.
    Nun wollte ich das in die Anlage N eintragen, finde in den Erklärungen jedoch nur immer den Hinweis auf 30 Cent - und die habe ich ja über die Reisekostenabrechnung schon bekommen.
    Stimmt es, dass ich 36 Cent, also noch die Differenz von 6 Cent ansetzen kann? Und wie trage ich das ein?

    Vielen Dank im Voraus.
    Gruß
    Gabse

    #2
    AW: Fahrtkosten

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Entrferungspauschale auf der Anlage N Zeile 32

    Dienstreisen auf der Anlage N Seite 2 Auswärtstätigkeiten

    Arbeitgeberersatz auf der Anlage N Seite 2 Zeile 51

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      #3
      AW: Fahrtkosten

      Hallo,

      vielen Dank für die Antwort.

      Aber ist es denn richtig, dass ich 0,36 ansetzen kann? Ich finde überall nur Hinweise auf 30 Cent bzw. das anhängige Verfahren mit 35 Cent (Hintergrund: Öffentlicher Dienst). Öffentlicher Dienst trifft bei uns nicht zu.

      Viele Grüße
      Gabse

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        #4
        AW: Fahrtkosten

        Für Dienstreisen kann man die tatsächliche Kosten ermitteln und ansetzen (das können zufällig 36 Cent sein) oder 30 Cent pro gefahrenen km ansetzen (also das Doppelte der Entfernungspauschale). AG-Erstattungen sind abzuziehen. 36 Cent als Pauschale gibt es aber nicht.

        Kommentar


          #5
          AW: Fahrtkosten

          Wenn man sich für die Pauschale entscheidet gelten sowohl für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als auch für Dienstreisen mit dem Auto die gleichen Werte: 0,30 Euro pro Kilometer.

          Nur mit dem Unterscheid, dass bei Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte der einfache Weg genommen wird, während bei Dienstreisen der tatsächliche Fahrtweg genommen wird.

          Bei Dienstreisen gibt es jedoch die Möglichkeit 'Zuschläge' von 0,02 Euro pro km zu bekommen, für jeden Mitfahrer, den man mitgenommen hat. Dafür gibt es im Elster-Formular jedoch eigene Eintragungsfelder (unter 'Auswärtstätigkeit') mit eigener Beschreibung.

          Vielleicht hat Ihr Kollege ja auf jeder Dienstreise drei Mitfahrer mitgenommen...

          Aber mit den Arbeitgebererstattungen hat auch das nichts zu tun.

          Kommentar


            #6
            AW: Fahrtkosten

            Ich habe GdB 100 und kann daher die tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen. Diese habe ich ermittelt, indem ich die tatsächlich gefahrenen km, also Hin-und Rückfahrt, mit meinem individuellen tatsächlichen Kilometersatz multipliziert habe.

            Die Finanzbeamtin ist jedoch der Meinung, dass dies nicht richtig ist, sondern der tatsächliche Kilometersatz mit den Entfernungskilometern multipliziert werden müsse, wodurch sich die Fahrtkosten halbieren. In dem Bescheid ist das genauer erklärt:

            Anzahl der Fahrten X Entfernungskilometer X tatsächlicher Kilometersatz

            Bereits in einem vorangegangenen Telefonat hat Sie mir zu erklären versucht, dass ich in meiner Rechnung die Kosten zweimal verdoppeln würde. Ich erwiderte, dass das nur dann zutreffen würde, wenn ich die 60 Cent mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern multiplizieren würde. Aber ich habe mich ja nicht für die Entfernungspauschale entschieden. Sie legte dann entnervt mit der Bemerkung auf, sie wäre jetzt mit ihrem Latein am Ende.

            Mit der Steuererklärung habe ich auch Kopien aus dem Internet erhalten. Dort bezieht Sie sich auf Haufe, der in einer Tabelle die Entfernungspauschalen für verschiedene Fahrzeuge auflistet, beim PKW 60 Cent. Dahinter ist ein Sternchen, dem weiter unten folgende Erklärung folgt:

            "Anstelle der Kilometersätze werden auch die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten anerkannt."

            Die Sachbearbeiterin ersetzt also die 60 Cent durch den tatsächlichen Kilometersatz. Ich halte das für falsch, denn wenn es um die tatsächlichen Kosten geht, müsste man doch die tatsächlich gefahrenen Kilometer und nicht die Entfernungskilometer zugrunde legen.

            Wer von uns beiden ist auf dem Holzweg?

            Danke im Voraus
            Zuletzt geändert von Spartako; 04.08.2016, 21:00.

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              #7
              AW: Fahrtkosten

              Zitat von Spartako Beitrag anzeigen
              individuellen tatsächlichen Kilometersatz
              Das finde ich beeindruckend, wenn sich jemand die Mühe macht, eine Zeitlang alle Kosten aufzuschreiben und seinen individuellen Kilometersatz zu errechnen. Wie das dann rechtlich aussieht weiß ich leider nicht, und das hat mit ElsterFormular auch nicht die Bohne zu tun. Bei einem Steuerberater wärst Du da besser aufgehoben.

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                #8
                AW: Fahrtkosten

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Das finde ich beeindruckend, wenn sich jemand die Mühe macht, eine Zeitlang alle Kosten aufzuschreiben und seinen individuellen Kilometersatz zu errechnen. Wie das dann rechtlich aussieht weiß ich leider nicht, und das hat mit ElsterFormular auch nicht die Bohne zu tun. Bei einem Steuerberater wärst Du da besser aufgehoben.
                Ok, hat mit Elster speziell nicht direkt zu tun. Aber da es hier auch Fragen gibt, die über die Elster-Anwendung hinausgehen, dachte ich, es wäre einen Versuch wert.

                Für 12.000 EUR mehr Werbungskosten opfere ich halt mal einen Tag im Jahr. Es müssen übrigens nur Belege rausgesucht und etwas gerechnet werden. Dein Ertrag je Arbeitsstunde scheint jedenfalls auch sehr beeindruckend zu sein.

                Danke für den hilfreichen Tipp.

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                  #9
                  AW: Fahrtkosten

                  Hallo Spartako,

                  vorweg, warum holst du nach Jahren diesen toten Thread hervor?

                  Aber gut, lässt sich jetzt nicht mehr ändern (jedenfalls nicht von mir, ich kann Threads nicht trennen).

                  Du hast recht, dass von Schwerbehinderten u.U. die doppelten Fahrtkosten abgesetzt werden können. Doppelt bedeutet aber nicht 60 Cent/km sondern nur, dass nicht die einfache Strecke, sondern Hin- und Rückweg berücksichtigt werden.
                  Ich vermute aber, dass du beides gemacht hat (60 Cent und die wirklichen Kilometer), und das wäre wirklich doppelt.

                  Vielleicht sagst du mal, wie weit dein Arbeitsplatz von deiner Wohnung entfernt ist, dann könnte ich dir auch den genauen Betrag nennen.

                  Stefan

                  PS: Bin aktuell im Urlaub, Rückmeldung kann daher auch mal 2 Tage dauern.
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Fahrtkosten

                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    Bin aktuell im Urlaub
                    Denn schönen Urlaub noch! Bin übrigens auch

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                      #11
                      AW: Fahrtkosten

                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      Hallo Spartako,

                      vorweg, warum holst du nach Jahren diesen toten Thread hervor?

                      Aber gut, lässt sich jetzt nicht mehr ändern (jedenfalls nicht von mir, ich kann Threads nicht trennen).

                      Du hast recht, dass von Schwerbehinderten u.U. die doppelten Fahrtkosten abgesetzt werden können. Doppelt bedeutet aber nicht 60 Cent/km sondern nur, dass nicht die einfache Strecke, sondern Hin- und Rückweg berücksichtigt werden.
                      Ich vermute aber, dass du beides gemacht hat (60 Cent und die wirklichen Kilometer), und das wäre wirklich doppelt.

                      Vielleicht sagst du mal, wie weit dein Arbeitsplatz von deiner Wohnung entfernt ist, dann könnte ich dir auch den genauen Betrag nennen.

                      Stefan

                      PS: Bin aktuell im Urlaub, Rückmeldung kann daher auch mal 2 Tage dauern.

                      Hallo Stefan,

                      vielen Dank für Deine Antwort.

                      Habe den Thread hervorgeholt, weil er thematisch passt und ich keinen neuen aufmachen wollte.

                      Habe mich nicht für die Pauschale entschieden, sondern für die tatsächlichen Kosten. Kilometersatz liegt bei 1,30 EUR. Die Arbeitsstätte ist 36 km entfernt. Komme bei 200 Arbeitstagen auf 18.720 EUR (1,3 x 36 x 2 x 200), das FA auf die Hälfte.
                      Zuletzt geändert von Spartako; 04.08.2016, 22:16.

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                        #12
                        AW: Fahrtkosten

                        Zitat von Spartako Beitrag anzeigen
                        Wer von uns beiden ist auf dem Holzweg?
                        Einspruch einlegen. Dann wird der Holzweg nochmals überprüft.
                        Und vielleicht auch die Weise, wie die Abschreibung des Fahrzeugs ermittelt wurde.
                        Zuletzt geändert von Anja39; 04.08.2016, 22:18.

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                          #13
                          AW: Fahrtkosten

                          Ja, werde ich wohl tun. Bin leider ungeduldig und wollte ne schnelle Antwort. Aber dafür bin ich anscheinend im falschen Forum. Sorry.

                          (Es geht wirklich nicht um die Abschreibung oder den Kilometersatz. Dies wurde vom FA akzeptiert. Es geht nur um die Frage: Entfernung oder Entfernung x 2)
                          Zuletzt geändert von Spartako; 04.08.2016, 22:26.

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                            #14
                            AW: Fahrtkosten

                            Da es im Gesetz heißt: "können anstelle der Entfernungspauschalen die tatsächlichen Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte .... ansetzen"
                            würde ich auch Hin- und Rückweg berücksichtigt haben wollen.

                            Steht übrigens so auch im BMF Schreiben vom 31.10.13 zur Einführung der Entfernungspauschale unter Punkt 3 (Fundstelle: BStBl I 2013, 1376).
                            Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 05.08.2016, 07:36.
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
                            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                              #15
                              AW: Fahrtkosten

                              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                              Da es im Gesetz heißt: "können anstelle der Entfernungspauschalen die tatsächlichen Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte .... ansetzen"
                              würde ich auch Hin- und Rückweg berücksichtigt haben wollen.

                              Steht übrigens so auch im BMF Schreiben vom 31.10.13 zur Einführung der Entfernungspauschale unter Punkt 3 (Fundstelle: BStBl I 2013, 1376).
                              Vielen Dank! Jetzt habe ich neben dem EStG eine weitere Quelle. Die Beispielrechnungen sind eindeutig.

                              In dem Bescheid hat die Sachbearbeiterin ihrer Fantasie freien Lauf gelassen: "Anstelle der Kilometersätze werden auch die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten je Entfernungskilometer anerkannt."

                              Unverständlich, warum Sachbearbeiter nicht die Gesetze oder die Schreiben des BFM nutzen, sondern sich auf Quellen wie Haufe beziehen.

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