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PKV überträgt die Daten an FiVer trotz Widerspruchs

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    PKV überträgt die Daten an FiVer trotz Widerspruchs

    Eine privat versicherte (KV, PV) Arbeitnehmerin widerspricht 2010 bei seiner
    Krankenkasse der Datenübertragung an Finanzverwaltung.
    Krankenkasse bestätigt kurz darauf Eingang des Widerspruchs.
    2011 schickt die Krankenkasse der Versicherten
    die Dokumentation der für 2010 u. 2011
    an Deutsche Rentenversicherung Bund übermittelten Versicherungsdaten zu.

    Was ist der aktueller Status?
    Als ob es den Widerspruch nie gegeben hat, Versicherte hat die Übermittlung bewilligt?
    Sind die Beiträge zur KV und PV in dieser Situation in Zeilen 31-38
    oder in Zeile 45 der VOR Anlage einzutragen?
    Zuletzt geändert von chrizio; 06.06.2012, 11:34.

    #2
    AW: PKV überträgt die Daten an FiVer trotz Widerspruchs

    Hallo chrizio,
    der Versicherte hat der Datenübermittlung an die Finanzverwaltung widersprochen, du schreibst dass eine Übermittlung der Versicherungsdaten an die Deutsche Rentenversicherung stattgefunden hat. Das bedeutet nicht, dass der Finanzverwaltung Daten mitgeteilt wurden.

    Für die Anlage Vorsorgeaufwand wäre in dem Fall die Zeile 45 korrekt.
    Allerdings sind die Krankenkassen verpflichtet gegenüber der Finanzverwaltung die Daten elektronisch zur Verfügung zu stellen.
    Das bedeutet bei widersprechen zur Datenübermittlung zusätzlichen Aufwand für den Steuerpflichtigen dem Finanzamt seine Vorsorgeaufwendungen nachzuweisen.

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 06.06.2012, 11:46. Grund: Nachtrag

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      #3
      AW: PKV überträgt die Daten an FiVer trotz Widerspruchs

      Hallo, schönen Dank für hilfreichende Hinweise.
      OK, das ganze interessiert mich eher aus Perspektive der Steuerzahlerin/Versicherten.
      Wenn's DRVB die von PKV erhaltene Daten der Versicherten nicht weiter ans
      Finanzverwaltung übergegeben hat, dann ist das aus den von Versicherten/Steuerzahlerin unabhängigen Gründen passiert
      - das System läuft im Moment so.
      Steuerzahl. kann das System nicht dazu bewegen, dass die Daten aus
      Beständen der DRVB in Elstam weiter gelangen.

      Aus deinen Informationen habe ich trotzdem etwas zugelernt.
      Und zwar: Unabhängig von Datenfluss PKV - Finanzverwaltung
      gibt's die Bescheinigung von PKV über anrechenbare Beitragsteile (Grundlage
      Par. 10, Abs.1 Nr.3 EStG).
      Die hat eben den Zweck die Lücken des Systems in der Übergangsphase zu
      überbrücken. Man liege diese der Steuererklärung bei und schon ist FA von
      anrechenbarer Höhe der Beiträgen informiert - Alternativweg.

      Ist das richtig so?
      Oder gibt's in Übergangsphase (in dieser ist man eben aktuell - volle Funktion von
      Elstam nicht gegeben) weitere Voraussetzungen, um die Kosten der KV/PV
      in voller anrechenbarer Höhe zu verrechnen?
      vollständig

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        #4
        AW: PKV überträgt die Daten an FiVer trotz Widerspruchs

        PKV übergibt die Daten an DRVB, DVRB leitet sie an Elstam nicht weiter.
        Folge wessen kann dieser Sachstand sein, und zwar in der Übergangsphase
        (Elstam nicht vollkommen im Betrieb)?
        - eben das System nicht fertig, oder
        - ein rechtmäßiger Anwendungsfall (was für eins, falls so einer)?

        Gleiche Frage bzgl. der Phase 100% Funktion von Elstam.


        PKV gibt die Daten der Versicherten an DRVB trotz ihrer Widerspruchs weiter.
        Ist das ein rechtmäßiger Fall, oder kann nur aus System- Mangel/Fehler bzw. Handlungsfehler resultieren?

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          #5
          AW: PKV überträgt die Daten an FiVer trotz Widerspruchs

          Hallo chrizio,

          Zitat:Oder gibt's in Übergangsphase (in dieser ist man eben aktuell - volle Funktion von
          Elstam nicht gegeben) weitere Voraussetzungen, um die Kosten der KV/PV
          in voller anrechenbarer Höhe zu verrechnen?

          Ich glaube du verwechselst hier etwas, ELSTAM speichert und liefert die Daten für Arbeitgeber zum Lohnsteuerabzug also Steuerklasse und Kinderfreibeträge.
          Über ELSTAM wird man niemals Krankenversicherungsbeiträge oder Rentenversicherungsbeiträge abrufen.
          Auch wenn Krankenkassen alle Beiträge ihrer Mitglieder elektronisch übersenden müssen, jeder einzelne Versicherte muss damit diese in der Steuererklärung berücksichtigt werden, diese in der Anlage Vorsorgeaufwand seiner Steuererklärung eintragen.

          Tschüß

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            #6
            AW: PKV überträgt die Daten an FiVer trotz Widerspruchs

            Sicher?
            Ab Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes, Anfang 2010 glaube ich,
            mindern die KV- und PV- Kosten die Steuerbelastung. Und zwar schon
            in der Lohnsteuerabzugsverfahren. Es ist also schon ein Lohnsteuerabzugsmerkmal,
            warum soll es denn nicht in ELStAM landen?
            Warum müssen Datensätze mit ähnlichem Charakter (Lohnsteuerabzugsmerkmal)
            in zwei separaten Datenbanken gehalten werden - DRVB und FA?

            Wozu sonst übergibt den die private Kasse die Daten der Versicherten an DRVB?
            Es muss einen Zweck geben? Ich kenne im Moment nur einen (kann gut sein, dass
            es weitere gibt), und zwar Minderung der Steuerlast (Arbeitnehmer) bei Lohnsteuerabzug - wieder mal Bürgerentlastungsgesetz.

            Warum schreibt 2010 manch eine private Kasse an ihre Versicherten "Die DRVB wird die Daten in die sog. ELSTAM Datenbank der Finanzverwaltung zum Abruf und zur Verwendung durch FÄ einstellen". Ich glaube, solchen Hinweis kann man an mehreren Stellen finden.

            Ansonsten, gehört die DRVB zur Finanzverwaltung? Ich glaube nicht.
            Dies all ist Indiz für ein Sachverhalts, und zwar das gegenteilige davon was Du zuletzt schilderst.

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              #7
              AW: PKV überträgt die Daten an FiVer trotz Widerspruchs

              Private KV- und PV-Beiträge können bei der Berechnung der Lohnsteuer angesetzt werden, müssen aber nicht. Dies erfolgt ausschließlich auf Antrag des Arbeitnehmers bei seinem Arbeitgeber durch Weitergabe der Bescheinigung der PKV. Damit sind die Beiträge in die private Versicherung nur *mögliche* Lohnsteuerabzugsmerkmale, nicht jedoch *zwingende*.

              Die Aufteilung auf mehrere Datenbanken hat als Hintergrund den Datenschutz. Jede Stelle darf mehr oder weniger Daten sehen und mehr oder weniger verschiedene Datensätze miteinander verknüpfen.

              Dass letztendlich im Finanzamt (fast) alle elektronischen Mitteilungen vorliegen und unter Ihrer Steuernummer bearbeitet werden können, würde bei nur EINER Datenbank voraussetzen, dass auch alle anderen Teilnehmer (Arbeitgeber, Versicherungen, Banken etc.) Zugriff auf alle diese Daten bekommen würden. Durch die Bereitstellung mehrerer Datenbanken wird verhindert, dass jemand an Ihre Daten heran kommt, der darauf keinen Zugriff haben sollte.

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                #8
                AW: PKV überträgt die Daten an FiVer trotz Widerspruchs

                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                ...Das bedeutet nicht, dass der Finanzverwaltung Daten mitgeteilt wurden.
                Letzten Endes hat die Krankenkasse die Daten der Versicherten weitergegeben
                - das ist die Tatsache.
                Auf das Weitere hat weder Krankenkasse noch Versicherte/Steuerzahlerin keinen Einfluss.

                Ich gehe davon aus, dass der Widerspruch unwirksam ist,
                und die Kosten entsprechend der Basisabsicherung in Zeile 31 bis 36 der
                Steuererklärung, Anlage VOR einzutragen sind.

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