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Umschulung, Steuerberater geht auch mit Kontoauszug

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    Umschulung, Steuerberater geht auch mit Kontoauszug

    Hallo Leute, da ich jetzt schon seit 4 Monaten auf die Steuer für 2010 warte (um zu sehen das ich für 2011 nicht die selben Fehler mache) ich aber jetzt schon wieder vom FA angeschrieben wurde die Steuer für 2011 zu machen tu ich das einfach.
    Meine Frage ist wo ich freiwillige Umschulungskosten eintrage und wo ich den Steuerberater eintrage.
    Das wäre das erste dann zum zweiten da wir durch einen Umzug nicht alle Rechnungen parat haben würde ich auch gerne wissen ob ein Konto Auszug aus dem Hervorgeht welcher Betrag für was bezahlt wurde auch reicht als "Beweis" bzw. Beleg.
    Wäre super wenn mir dazu jemand helfen könnte.
    Danke und schönen EM Sonntag

    #2
    AW: Umschulung, Steuerberater geht auch mit Kontoauszug

    Umschulungskosten können Ausbildungskosten = Sonderausgaben sein. Wäre auf dem Hauptvordruck, Seite 2 Zeile 47 einzutragen. Ggf. auch Werbungskosten, dann Rückseite Anlage N, kommt halt drauf an.

    Steuerberatungskosten jeweils auf die Einkünfte, auf die Sie entfallen. Also soweit Anlage N betreffend, Rückseite Anlage N. Allgemeine Steuerberatungskosten sind seit 2006 nicht mehr abzugsfähig.

    Zahlungsbelege dürften i. d. R. reichen, wenn der Sachverhalt klar ist.

    Bzgl. der Steuererklärun 2010 würde ich mal nachfragen, das ist ungewöhnlich um die Jahreszeit, dass sie für eine vor 4 Monaten abgegebene 10er Erklärung noch keinen Bescheid haben. Haben Sie - soweit nicht authentifiziert übermittelt - auch die unterschriebene komprimierte Erklärung in Papierform eingereicht?

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