Hallo, wir haben in 2011 kein Kindergeld erhalten. Wir sind uns unsicher, ob ein Anspruch bestand; wir wohnen im Ausland, sind aber in DE steuerpflichtig und erhalten vom Arbeitgeber einen Familienzuschlag, der höher ist als das deutsche Kindergeld. Nun werden wohl "vergleichbare Leistungen" auf das Kindergeld angerechnet, aber wir haben keine Idee, wonach sich die "Vergleichbarkeit" bestimmt. Kann man das irgendwo nachlesen? Jedenfalls werden ja von einem deutschen öffentlichen Arbeitgeber gezahlte Familienzuschläge auch nicht auf das Kindergeld angerechnet; diese scheinen insofern nicht als "vergleichbar" zu gelten. Was schreibt man denn nun in dieses Feld, wenn man nicht weiß, ob man einen Kindergeldanspruch hat bzw. nicht weiß, ob die anderweitig bezogenen Beträge vergleichbar sind? In der Anlag K kann man das Feld Anspruch auf Kindergeld jedenfalls nicht leer lassen.
Vielen Dank vorab, Caio
Vielen Dank vorab, Caio
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