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Anlage K - Anspruch auf Kindergeld

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    Anlage K - Anspruch auf Kindergeld

    Hallo, wir haben in 2011 kein Kindergeld erhalten. Wir sind uns unsicher, ob ein Anspruch bestand; wir wohnen im Ausland, sind aber in DE steuerpflichtig und erhalten vom Arbeitgeber einen Familienzuschlag, der höher ist als das deutsche Kindergeld. Nun werden wohl "vergleichbare Leistungen" auf das Kindergeld angerechnet, aber wir haben keine Idee, wonach sich die "Vergleichbarkeit" bestimmt. Kann man das irgendwo nachlesen? Jedenfalls werden ja von einem deutschen öffentlichen Arbeitgeber gezahlte Familienzuschläge auch nicht auf das Kindergeld angerechnet; diese scheinen insofern nicht als "vergleichbar" zu gelten. Was schreibt man denn nun in dieses Feld, wenn man nicht weiß, ob man einen Kindergeldanspruch hat bzw. nicht weiß, ob die anderweitig bezogenen Beträge vergleichbar sind? In der Anlag K kann man das Feld Anspruch auf Kindergeld jedenfalls nicht leer lassen.

    Vielen Dank vorab, Caio
    Zuletzt geändert von Caio; 08.07.2012, 14:09. Grund: Titel unklar

    #2
    AW: Anlage K - Anspruch auf Kindergeld

    Hier können Sie sich vielleicht informieren, ob Sie anspruchsberechtigt sind:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld_%28Deutschland%29

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      #3
      AW: Anlage K - Anspruch auf Kindergeld

      Danke für die schnelle Rückmeldung, aber bzgl. dieses speziellen Problems "Vergleichbarkeit" hilft das leider nicht weiter. Insofern bleibe ich weiter offen für Lösungsvorschläge... Danke!

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage K - Anspruch auf Kindergeld

        Jemand fragen, der darin Experte ist: Familienkasse.
        Schönen Gruß

        Picard777

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