Hallo,
ich habe eine Fragestellung, die mir auch eine Nachfrage in einem Steuerbüro keine schlüssige Antwort einbrachte.
Folgende Situation:
Ich bin Softwareentwickler. Ein Unternehmen aus den USA beauftragt mich mit der Entwicklung einer Individualsoftware. Ich programmiere diese Individualsoftware in meinem Büro in Deutschland. Das Unternehmen aus den USA beauftragt mich nun, diese Software auf einen Server in Düsseldorf zu kopieren. Ich kopiere die Software auf den Server in Düsseldorf. Dort wird die Software ausgeführt und verrichtet ihre Funktion.
Das Unternehmen aus den USA, verlangt eine Rechnung ohne MwSt von mir und bezieht sich auf "umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung" gem. deutschem Umsatzsteuergesetz.
Handelt es sich bei dieser Konstellation tatsächlich um eine "umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung", deren Umsätze ich in entsprechend in das Elsterformular eintragen kann?
Wenn ja warum, wenn nein warum nicht?
Danke!
ich habe eine Fragestellung, die mir auch eine Nachfrage in einem Steuerbüro keine schlüssige Antwort einbrachte.
Folgende Situation:
Ich bin Softwareentwickler. Ein Unternehmen aus den USA beauftragt mich mit der Entwicklung einer Individualsoftware. Ich programmiere diese Individualsoftware in meinem Büro in Deutschland. Das Unternehmen aus den USA beauftragt mich nun, diese Software auf einen Server in Düsseldorf zu kopieren. Ich kopiere die Software auf den Server in Düsseldorf. Dort wird die Software ausgeführt und verrichtet ihre Funktion.
Das Unternehmen aus den USA, verlangt eine Rechnung ohne MwSt von mir und bezieht sich auf "umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung" gem. deutschem Umsatzsteuergesetz.
Handelt es sich bei dieser Konstellation tatsächlich um eine "umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung", deren Umsätze ich in entsprechend in das Elsterformular eintragen kann?
Wenn ja warum, wenn nein warum nicht?
Danke!
Kommentar