Hallo,
ich habe folgende Frage:
man kann in der Anlage KAP die Günstigerprüfung zur Veranlagung der Einkünfte aus Kapitalvermögen beantragen. Das Häkchen habe ich auch gesetzt.
Ich weiß, dass es für mich günstiger ist, meine Einkünfte aus Kapitalvermögen zusammen mit meinen weiteren Einkünften veranlagen zu lassen und nicht der Abgeltungsteuer zu unterwerfen.
Im letzten Jahr hat Elster bei der Berechnung die Günstigerprüfung noch durchgeführt, also die Steuer ausgewiesen, wenn alle Einkünfte zusammen veranlaght werden, während aktuell diese nicht mehr durchgeführt wird und immer die Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungsteuer unterworfen werden, auch wenn dies unvorteilhafter ist.
Wird die Günstigerprüfung bei Elster nun nicht mehr durchgeführt? Oder liegt der Fehler bei mir?
ich habe folgende Frage:
man kann in der Anlage KAP die Günstigerprüfung zur Veranlagung der Einkünfte aus Kapitalvermögen beantragen. Das Häkchen habe ich auch gesetzt.
Ich weiß, dass es für mich günstiger ist, meine Einkünfte aus Kapitalvermögen zusammen mit meinen weiteren Einkünften veranlagen zu lassen und nicht der Abgeltungsteuer zu unterwerfen.
Im letzten Jahr hat Elster bei der Berechnung die Günstigerprüfung noch durchgeführt, also die Steuer ausgewiesen, wenn alle Einkünfte zusammen veranlaght werden, während aktuell diese nicht mehr durchgeführt wird und immer die Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungsteuer unterworfen werden, auch wenn dies unvorteilhafter ist.
Wird die Günstigerprüfung bei Elster nun nicht mehr durchgeführt? Oder liegt der Fehler bei mir?
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