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Werbungskosten, Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten hier: Keine Berücksichtung

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    Werbungskosten, Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten hier: Keine Berücksichtung

    Guten Morgen,

    Sachverhalt:
    In 2011 wurde unser 3. Kind geboren. Bis zum 05.09. waren beide Elternteile erwerbstätig.

    Nun habe ich die Kinderbetreuungskosten bis zum Beginn des Mutterschutzes 05.9. unter erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten eingetragen. (62 und 69)

    Den Rest unter der Postion darunter Position 67.

    Anders als in den Vorjahren erfolgt in der Steuerberechnung (Extras) überhaupt keine Berücksichtigung der erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten. Es erscheint lediglich der Hinweis : Es wurden niedrigere Betreuungskosten bei der Veteilung für ein Kind angegeben als vom Programm für abzugsfähig ermittelt werden.

    Was habe ich falsch gemacht bzw. wie ist es richti?
    Kann mir jemand bitte einen Tipp geben.


    Veilen Dank!

    #2
    AW: Werbungskosten, Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten hier: Keine Berücksichtun

    Hallo ullapol00,

    hast du die Zeile 61 komplett ausgefüllt ?

    Eintragungen in Zeile 67 wären nicht korrekt, da steht das Kind hat das 3., jedoch nicht das 6.Lebensjahr vollendet. Das trifft auf deinen Fall ja nicht zu.

    Nimm die Zeile mal raus.

    Tschüß

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      #3
      AW: Werbungskosten, Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten hier: Keine Berücksichtun

      Hallo holzgoe.
      Es sind doch noch 2 ältere Kinder da und die Kinderbetreuungskosten beziehen sich auf diese, nach meiner Auffassung

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Werbungskosten, Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten hier: Keine Berücksichtun

        Hallo FIGUL,

        warten wir mal die Anwort von ullapol00 ab, eventuell fehlen eh noch ein paar konkrete Eintragungen, um den Fall überhaupt mal nachzustellen.

        Tschüß

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          #5
          AW: Werbungskosten, Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten hier: Keine Berücksichtun

          Hallo,
          zunächst einmal danke für die Antwort. Ich glaue ich habe nicht detailliert genug erläutert. Wir haben drei Kinder im alter von 6, jetzt 4 und 9 Monaten:


          Vielleicht noch mal zum Sachverhalt:

          1. Anlage N:
          1. Kind geboren 3.11.05 wurde (hat also in 2011 das 6. Lebensjahr vollendet).

          Kinderbetreuungskosten erwerbsdingt (also bis zum Beginn des Mutterschutzes) 2,280
          Ubrige: 2 Monate 144 (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) und
          2 Monate EUR 144 (da war das Kind schon 6 Jahre alt)


          2. Anlage N
          2. Kind geboren 29.2.08 (war also bis Ende Februar unter drei, aber die Kinderbetreuungskostenwaren erwerbsbedingt)

          Kinderbetreuungskosten erwerbsbedingt EUR 1776
          Übrige 4 Monate (Kind über drei aber unter 6 Jahre) 4x 144= 576


          Zu Anlage N , erstes Kind:
          Ausgefüllt habe ich jetzt Zeile 61
          Kindergartenbeitrag 01.01- 31.07 (zur Info:danach beitragsfrei)
          Tagespflege 01.01-04.09- danach Beginn Mutterschutz
          Tagespflege 05.09.-02.11. (6. Geburtstag des Kindes 3.11.)
          Tagespflege 03.11.-31.12.


          für die Ehefrau

          Zeile 62
          den Gesamtbetrag der erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten EUR 2280 minus EUR 1 (habe ich dann beim Mann eingetragen) Zeitraum: 01.01- 04.09

          Zeile 67
          den Teil der Übrigen, der auf den Zeitraum fällt, in dem das Kind noch nicht 6 war
          2x 144 05.09.- 02.11.

          für den Ehemann:
          Zeile 69 EUR 1 01.01.- 31.12.

          Zeile 75 2x 144 (nicht erwerbsbedingt, Kind über 6)


          Zu 2. Anlage N
          Eingabe wie oben, allerdings ohne Zeile 75
          Bin mir aber nicht sicher, ob die Tatsache, dass unsere Tocher die ersten beiden Monate unter drei war nicht auch Probleme bei der Eingabe macht.


          Danke für die Hilfe
          ullapol00

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            #6
            AW: Werbungskosten, Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten hier: Keine Berücksichtun

            Noch mal Hallo,
            am Abend wird der Faule fleißig, d.h. ich muss die Erklärung bis Montag beim FA haben.

            Habt Ihr irgend eine Idee, wie ich die Sachen richtig eingebe?

            Ich habe eben jetzt mal versucht die Kinderbetreuungskosten, die nicht erwerbsbedingt sind weg zu lassen, um zu sehen, ob die Kosten dann als Werbungskosten geltend gemacht werden könnne.

            Bei der Älteren funktioniert es. Beim 2. Kind nicht. Es erscheint der selbe Felhlerhinweis wie gestern, bei der Kompletteingabe.

            Was passiert wenn ich die Erklärung zum Finanzamt übertrage, obwohl mir die Berechnung keine Berücksichtigung bei den Werbungskosten angiebt. Werden solche Sachen vom zuständigen FA korrigiert?


            Danke für eine Antwort, denn ich habe keine Idee mehr, wie ich die Beträge richtig abbilden könnte.

            ullapoll

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              #7
              AW: Werbungskosten, Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten hier: Keine Berücksichtun

              Hallo ullapol00,

              grundsätzlich kannst du wenn die Plausibilitätsprüfung keine Beanstandungen hat an dein Finanzamt übermitteln.

              Du kannst auch auf den Bescheid vom Finanzamt warten und schauen, was berücksichtigt wird oder erläutert wird, warum etwas nicht berücksichtigt wird.
              Natürlich kannst du auch vorab mit deinem zuständigen Sachbearbeiter mal telefonieren und den Sachverhalt schildern.

              Tschüß

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                #8
                AW: Werbungskosten, Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten hier: Keine Berücksichtun

                Ich nochmal,
                wenn ich bei dem 2. Kind den Zeitraum in dem die Tagespflege angefallen ist vom 01.01. auf den 01.03. abändere (dann ich das Kind nicht mehr unter drei) und siehe da, das Programm berücksichtigt die Werbungskosten zu 2/3.

                De facto entspricht das aber nicht den Tatsachen, weil mein Kind ja auch schon unter drei von Januar bis März in Betreuung war.

                Ein Fehler im System?

                VG
                ullapol00

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                  #9
                  AW: Werbungskosten, Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten hier: Keine Berücksichtun

                  Hallo ullapol00,

                  arbeitest du mit der aktuellsten Version 13.3.0 Revision 9066 ?

                  Falls nicht, mach mal einen download der aktuellsten Version und schau ob die Fehlermeldung in der Berechnung immer noch erscheint.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Werbungskosten, Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten hier: Keine Berücksichtun

                    Ja, ich arbeite mit dieser Version.

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