Guten Morgen,
Sachverhalt:
In 2011 wurde unser 3. Kind geboren. Bis zum 05.09. waren beide Elternteile erwerbstätig.
Nun habe ich die Kinderbetreuungskosten bis zum Beginn des Mutterschutzes 05.9. unter erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten eingetragen. (62 und 69)
Den Rest unter der Postion darunter Position 67.
Anders als in den Vorjahren erfolgt in der Steuerberechnung (Extras) überhaupt keine Berücksichtigung der erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten. Es erscheint lediglich der Hinweis : Es wurden niedrigere Betreuungskosten bei der Veteilung für ein Kind angegeben als vom Programm für abzugsfähig ermittelt werden.
Was habe ich falsch gemacht bzw. wie ist es richti?
Kann mir jemand bitte einen Tipp geben.
Veilen Dank!
Sachverhalt:
In 2011 wurde unser 3. Kind geboren. Bis zum 05.09. waren beide Elternteile erwerbstätig.
Nun habe ich die Kinderbetreuungskosten bis zum Beginn des Mutterschutzes 05.9. unter erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten eingetragen. (62 und 69)
Den Rest unter der Postion darunter Position 67.
Anders als in den Vorjahren erfolgt in der Steuerberechnung (Extras) überhaupt keine Berücksichtigung der erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten. Es erscheint lediglich der Hinweis : Es wurden niedrigere Betreuungskosten bei der Veteilung für ein Kind angegeben als vom Programm für abzugsfähig ermittelt werden.
Was habe ich falsch gemacht bzw. wie ist es richti?
Kann mir jemand bitte einen Tipp geben.
Veilen Dank!
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