Hallo zusammen,
ich mache gerade meine erste Einkommenssteuererklärung (Jahr 2010) und habe dementsprechend noch einen Haufen Fragen, bei denen mir das zuständige Finanzamt aber auch gut weiterhelfen konnte...
Nun zu meinem Problem: Ich mache ein duales Studium und komme aus Ort A - wohne dort noch bei meinen Eltern. Arbeiten tue ich in Ort B und studieren in Ort C (immer blockweise).
Für die Theoriephase miete ich mir eine Wohnung in Ort C. Diese kostet 870 Euro für einen Zeitraum über drei Monate. In der Lohnsteuerbescheinung steht in Zeile 21 " Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung": 840 EUR. Mein Arbeitgeber bezuschusst die Wohnung also mit 840 EUR.
Das ganze wollte ich jetzt in der Steuererklärung angeben und habe bei dem Finanzamt gefragt wie ich das machen soll. Man hat mir erklärt, dass ich das nicht unter der Anlage N "Doppelte Haushaltsführung" angeben kann, weil ich eben noch bei meinen Eltern wohne. Stattdessen muss ich die Heimfahrten (von Ort C nach Ort A), die Miete und den Verpflegungsmehraufwand unter der Anlage N "Auswärtstätigkeit" angeben.
Wenn ich ebenfalls bei der Anlage N die "Lohnsteuerbescheinigung" ausfüllen möchte steht bei Zeile 21 "In Anlage N Zeile 79 berücksichtigen". Wenn ich in Zeile 79 die oben genannten 840 EUR eintrage dann schlägt die Plausibilitätsprüfung fehl, weil ich eben keine echte doppelte Haushaltsführung habe und das Programm wohl bei Eingabe in der Zeile auch erwartet, dass man das Formular "Doppelte Haushaltsführung" ausfüllt.
Ich hoffe ich habe mich soweit klar ausgedrückt und ihr könnt das Problem verstehen. Hat der Sachbearbeiter mir da jetzt was falsches erzählt, habe ich was falsches eingetippt oder ist das ein Fehler in Elster?!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und danke euch schonmal dafür :-)
LG Philipp
ich mache gerade meine erste Einkommenssteuererklärung (Jahr 2010) und habe dementsprechend noch einen Haufen Fragen, bei denen mir das zuständige Finanzamt aber auch gut weiterhelfen konnte...
Nun zu meinem Problem: Ich mache ein duales Studium und komme aus Ort A - wohne dort noch bei meinen Eltern. Arbeiten tue ich in Ort B und studieren in Ort C (immer blockweise).
Für die Theoriephase miete ich mir eine Wohnung in Ort C. Diese kostet 870 Euro für einen Zeitraum über drei Monate. In der Lohnsteuerbescheinung steht in Zeile 21 " Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung": 840 EUR. Mein Arbeitgeber bezuschusst die Wohnung also mit 840 EUR.
Das ganze wollte ich jetzt in der Steuererklärung angeben und habe bei dem Finanzamt gefragt wie ich das machen soll. Man hat mir erklärt, dass ich das nicht unter der Anlage N "Doppelte Haushaltsführung" angeben kann, weil ich eben noch bei meinen Eltern wohne. Stattdessen muss ich die Heimfahrten (von Ort C nach Ort A), die Miete und den Verpflegungsmehraufwand unter der Anlage N "Auswärtstätigkeit" angeben.
Wenn ich ebenfalls bei der Anlage N die "Lohnsteuerbescheinigung" ausfüllen möchte steht bei Zeile 21 "In Anlage N Zeile 79 berücksichtigen". Wenn ich in Zeile 79 die oben genannten 840 EUR eintrage dann schlägt die Plausibilitätsprüfung fehl, weil ich eben keine echte doppelte Haushaltsführung habe und das Programm wohl bei Eingabe in der Zeile auch erwartet, dass man das Formular "Doppelte Haushaltsführung" ausfüllt.
Ich hoffe ich habe mich soweit klar ausgedrückt und ihr könnt das Problem verstehen. Hat der Sachbearbeiter mir da jetzt was falsches erzählt, habe ich was falsches eingetippt oder ist das ein Fehler in Elster?!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und danke euch schonmal dafür :-)
LG Philipp
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