Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Plausibilitätsprüfung fehlgeschlagen bei der Anlage N / doppelter Haushalt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Plausibilitätsprüfung fehlgeschlagen bei der Anlage N / doppelter Haushalt

    Hallo zusammen,

    ich mache gerade meine erste Einkommenssteuererklärung (Jahr 2010) und habe dementsprechend noch einen Haufen Fragen, bei denen mir das zuständige Finanzamt aber auch gut weiterhelfen konnte...

    Nun zu meinem Problem: Ich mache ein duales Studium und komme aus Ort A - wohne dort noch bei meinen Eltern. Arbeiten tue ich in Ort B und studieren in Ort C (immer blockweise).

    Für die Theoriephase miete ich mir eine Wohnung in Ort C. Diese kostet 870 Euro für einen Zeitraum über drei Monate. In der Lohnsteuerbescheinung steht in Zeile 21 " Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung": 840 EUR. Mein Arbeitgeber bezuschusst die Wohnung also mit 840 EUR.

    Das ganze wollte ich jetzt in der Steuererklärung angeben und habe bei dem Finanzamt gefragt wie ich das machen soll. Man hat mir erklärt, dass ich das nicht unter der Anlage N "Doppelte Haushaltsführung" angeben kann, weil ich eben noch bei meinen Eltern wohne. Stattdessen muss ich die Heimfahrten (von Ort C nach Ort A), die Miete und den Verpflegungsmehraufwand unter der Anlage N "Auswärtstätigkeit" angeben.

    Wenn ich ebenfalls bei der Anlage N die "Lohnsteuerbescheinigung" ausfüllen möchte steht bei Zeile 21 "In Anlage N Zeile 79 berücksichtigen". Wenn ich in Zeile 79 die oben genannten 840 EUR eintrage dann schlägt die Plausibilitätsprüfung fehl, weil ich eben keine echte doppelte Haushaltsführung habe und das Programm wohl bei Eingabe in der Zeile auch erwartet, dass man das Formular "Doppelte Haushaltsführung" ausfüllt.

    Ich hoffe ich habe mich soweit klar ausgedrückt und ihr könnt das Problem verstehen. Hat der Sachbearbeiter mir da jetzt was falsches erzählt, habe ich was falsches eingetippt oder ist das ein Fehler in Elster?!

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen und danke euch schonmal dafür :-)

    LG Philipp

    #2
    AW: Plausibilitätsprüfung fehlgeschlagen bei der Anlage N / doppelter Haushalt

    Zitat von RRaideRR Beitrag anzeigen
    Register -Hilfe- anklicken und bei -Suche- Doppelte Haushaltführung eingeben, dann suchen. Hilfe gibts auch durch drücken von F1.

    Dann kann man eine der angebotenen Kategorien öffnen, wie Z. B. diese:

    - Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung -
    Anlage N; Zeilen 61 bis 79 __
    Wenn Sie aus beruflichem Anlass einen doppelten Haushalt begründet haben, können Sie die notwendigen Mehraufwendungen als Werbungskosten geltend machen. Ein doppelter Haushalt liegt nur vor, wenn Sie außerhalb des Ortes, an dem Sie einen eigenen Hausstand unterhalten, beschäftigt sind und auch am Beschäftigungsort wohnen. Unschädlich ist es, wenn Sie den Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegen und darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründen, von dem aus Sie Ihrer Beschäftigung weiter nachgehen.
    Eigener Hausstand
    Berücksichtigungsfähige Aufwendungen
    Erste und letzte Fahrt
    Fahrten zum eigenen Hausstand (Familienheimfahrten)
    Unterkunft
    Verpflegung
    Umzugskosten
    Ersatzleistungen des Arbeitgeber / der Agentur für Arbeit

    Hilferegister hat noch mehr Infos.

    Außerdem hat jede Eingabezeile in den Vordrucken eine Eingabehilfe, die man unten sieht. Wenn nicht, im Register - Ansicht - aktivieren.

    MfG
    sarceda
    Zuletzt geändert von sarceda; 16.08.2012, 19:14.

    Kommentar


      #3
      AW: Plausibilitätsprüfung fehlgeschlagen bei der Anlage N / doppelter Haushalt

      Da offensichtlich keine echte doppelte Haushaltsführung vorliegt (fehlender eigener Hausstand), zählt die Miete/Unterkunft wohl zu den Reisekosten bei Auswärtstätigkeit. Wenn der AG diese steuerfrei bezuschusst, würde ich sie in Anlage N, Zeile 51 eintragen.
      mfg. - Kent

      Kommentar


        #4
        AW: Plausibilitätsprüfung fehlgeschlagen bei der Anlage N / doppelter Haushalt

        Zitat von Kent Beitrag anzeigen
        Da offensichtlich keine echte doppelte Haushaltsführung vorliegt (fehlender eigener Hausstand), zählt die Miete/Unterkunft wohl zu den Reisekosten bei Auswärtstätigkeit. Wenn der AG diese steuerfrei bezuschusst, würde ich sie in Anlage N, Zeile 51 eintragen.
        Perfekt! Genau sowas habe ich gesucht... Puh als Anfänger blickt man da einfach nicht überall durch... Dankeschön für eure Hilfe! :-)

        Kommentar


          #5
          AW: Plausibilitätsprüfung fehlgeschlagen bei der Anlage N / doppelter Haushalt

          Hallo Kent,

          >>>zählt die Miete/Unterkunft wohl zu den Reisekosten bei Auswärtstätigkeit

          Bist du dir da sicher?
          Imho kann der Arbeitgeber die normale Miete (und darum handelt es sich hier) nicht steuerfrei auszahlen, das sind rein private Kosten.

          Warum sollte man über diesen Umweg die Einschränkungen der doppelten Haushaltsführung ('Kinder'-Zimmer zählt nicht als Wohnsitz) umgehen können?
          Dann würde sich wohl jeder Student bei seinem Nebenjob anstatt Lohn lieber die Miete zahlen lassen.

          Ich halte auch die Aussage des Finanzamtes in diesem Punkt für nicht korrekt, lasse mich aber gerne belehren.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar

          Lädt...
          X