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Anlage Kind - Kind erste Ehe & Kind neue Partnerin ...

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    Anlage Kind - Kind erste Ehe & Kind neue Partnerin ...

    Hallo,

    es geht um die Einkommenssteuererklärung für 2011.

    habe ein Kind aus erster Ehe (2007 getrennt) und ein Kind mit meiner jetzigen Ehefrau (2011 noch nicht verheiratet).

    Gehe ich recht in der Annahme, daß für beide Kinder eine Anlage K ausgefüllt werden und beide Male das hälftige Kindergeld angegeben werden muss? Und wie muss meine damalige Partnerin und jetzige Ehefrau beim zweiten Kind (unser gemeinsames) im Antrag aufgeführt werden?

    Danke.

    #2
    AW: Anlage Kind - Kind erste Ehe & Kind neue Partnerin ...

    Bei beiden Kindern das hälftige Kindergeld eintragen ist richtig. Beim Kindschaftsverhältnis füllen Sie jeweils nur die Zeile 9 für sich aus und kreuzen leibliches Kind an.
    Für den anderen Elternteil ist die Zeile 10 auszufüllen mit den Zeitraumangaben z. B. 01012011 - 31122011.

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      #3
      AW: Anlage Kind - Kind erste Ehe & Kind neue Partnerin ...

      Danke für die Infos.

      Jetzt ist nur noch unklar, ob man beim Familiennamen des zweiten Kindes nun den alten Namen (Name des Ex-Mannes meiner jetzigen Frau) eintragen muss, da das Kind 2011 noch diesen Namen trug ... oder den neuen Nachnamen, den das Kind aber erst mit unserer Heirat bekam ...

      Desweiteren erhielt man ja für das zweite Kind 2011 Elterngeld, welches aber offiziell nicht ich, sondern meine jetzige Frau bekam. Wenn ich dieses Feld bei mir aber auslasse, kann die Steuer nicht berechnet werden.

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        #4
        AW: Anlage Kind - Kind erste Ehe & Kind neue Partnerin ...

        Hallo,

        >>>Jetzt ist nur noch unklar, ob man beim Familiennamen des zweiten Kindes nun den alten Namen (Name des Ex-Mannes meiner jetzigen Frau) eintragen muss, da das Kind 2011 noch diesen Namen trug ... oder den neuen Nachnamen, den das Kind aber erst mit unserer Heirat bekam ...

        Ich würde beides eintragen, also etwa "Nina Müller (jetzt Schulze)" oder "Nina Müller (seit 10.4.2012 Schulze)". Aber eigentlich ist das wohl egal, das Kind kann ja anhand der Identifikationsnummer eindeutig identifiziert werden.


        >>>Desweiteren erhielt man ja für das zweite Kind 2011 Elterngeld, welches aber offiziell nicht ich, sondern meine jetzige Frau bekam. Wenn ich dieses Feld bei mir aber auslasse, kann die Steuer nicht berechnet werden.

        Welches Feld? Wie lautet die Fehlermeldung?

        Jedenfalls haben die Lohnersatzleistungen deiner Nochnicht-Ehefrau nichts in deiner Steuererklärung zu suchen.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anlage Kind - Kind erste Ehe & Kind neue Partnerin ...

          Danke, soweit passt nun alles.

          Jetzt ist nur noch unklar, welche Höhe ich beim Kindergeld für das zweite Kind (das gemeinsame mit meiner neuen Ehefrau) eintragen muss.

          Für meinen Sohn aus erster Ehe nur das hälftige KG, daß ist klar ...

          Für das zweite ebenso (Frau ist Hausfrau)?

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            #6
            AW: Anlage Kind - Kind erste Ehe & Kind neue Partnerin ...

            Ja, Sie waren 2011 nach Ihren Angaben noch nicht verheiratet. Sie füllen die Anlage Kind mit dem halben Kindergeld aus - genauso, wie bei Ihrem ersten Kind.

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              #7
              AW: Anlage Kind - Kind erste Ehe & Kind neue Partnerin ...

              Zitat von YuT Beitrag anzeigen
              Danke, soweit passt nun alles.

              Jetzt ist nur noch unklar, welche Höhe ich beim Kindergeld für das zweite Kind (das gemeinsame mit meiner neuen Ehefrau) eintragen muss.

              Für meinen Sohn aus erster Ehe nur das hälftige KG, daß ist klar ...

              Für das zweite ebenso (Frau ist Hausfrau)?
              Auch für das zweite Kind das halbe Kindergeld. Ihre Damals-Noch-Nicht-Ehefrau mag zwar das volle Kindergeld AUSGEZAHLT bekommen haben, Sie haben aber intern zivilrechtlich in Höhe der Hälfte einen Ausgleichsanspruch. Ob Ihre Damals-Noch-Nicht-Ehefrau diesen Ausgleichsanspruch tatsächlich beglichen hat, ist egal. Ich tippe jetzt mal, die Heirat keine Methode war, um da ran zu kommen ... ;-)
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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