Hallo,
es geht um die Einkommenssteuererklärung für 2011.
habe ein Kind aus erster Ehe (2007 getrennt) und ein Kind mit meiner jetzigen Ehefrau (2011 noch nicht verheiratet).
Gehe ich recht in der Annahme, daß für beide Kinder eine Anlage K ausgefüllt werden und beide Male das hälftige Kindergeld angegeben werden muss? Und wie muss meine damalige Partnerin und jetzige Ehefrau beim zweiten Kind (unser gemeinsames) im Antrag aufgeführt werden?
Danke.
es geht um die Einkommenssteuererklärung für 2011.
habe ein Kind aus erster Ehe (2007 getrennt) und ein Kind mit meiner jetzigen Ehefrau (2011 noch nicht verheiratet).
Gehe ich recht in der Annahme, daß für beide Kinder eine Anlage K ausgefüllt werden und beide Male das hälftige Kindergeld angegeben werden muss? Und wie muss meine damalige Partnerin und jetzige Ehefrau beim zweiten Kind (unser gemeinsames) im Antrag aufgeführt werden?
Danke.
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