AW: Veräußerung von Eigentumswohnung
Ja, hast Du.
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Veräußerung von Eigentumswohnung
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AW: Veräußerung von Eigentumswohnung
Hallo!
Unsere Eigentumswohnung wurde nun nach 10 Jahren und 7 Monaten mit etwas Gewinn verkauft. Die Wohnung wurde nie privat genutzt sondern immer nur vermietet. Aus den Antworten oben entnehme ich, dass wegen der 10 Jahresfrist die Anlage SO nicht ausgefüllt werden muss. Habe ich das richtig verstanden? Liebe Grüße und vielen Dank.
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AW: Veräußerung von Eigentumswohnung
Danke für die Info... arbeit gespart.
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AW: Veräußerung von Eigentumswohnung
Hallo,
ja, es gibt die 10-Jahresfrist für Immobilien; und die gilt leider auch für Verluste, also keine Absetzung.
Die Anlage SO muss (aus diesem Grund) nicht abgegeben werden.
MfG Stefan
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Veräußerung von Eigentumswohnung
Muss die Anlage SO ausgefüllt werden, wenn das Eigentum fast 20 Jahre alt ist? Ich habe von einer 10 Jahresgrenze gehört. Gilt die auch bei Verkauf mit Verlust? Ist der Verlust absetzbar?Stichworte: -
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