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Veräußerung von Eigentumswohnung

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    Veräußerung von Eigentumswohnung

    Muss die Anlage SO ausgefüllt werden, wenn das Eigentum fast 20 Jahre alt ist? Ich habe von einer 10 Jahresgrenze gehört. Gilt die auch bei Verkauf mit Verlust? Ist der Verlust absetzbar?

    #2
    AW: Veräußerung von Eigentumswohnung

    Hallo,

    ja, es gibt die 10-Jahresfrist für Immobilien; und die gilt leider auch für Verluste, also keine Absetzung.

    Die Anlage SO muss (aus diesem Grund) nicht abgegeben werden.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Veräußerung von Eigentumswohnung

      Danke für die Info... arbeit gespart.

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        #4
        AW: Veräußerung von Eigentumswohnung

        Hallo!
        Unsere Eigentumswohnung wurde nun nach 10 Jahren und 7 Monaten mit etwas Gewinn verkauft. Die Wohnung wurde nie privat genutzt sondern immer nur vermietet. Aus den Antworten oben entnehme ich, dass wegen der 10 Jahresfrist die Anlage SO nicht ausgefüllt werden muss. Habe ich das richtig verstanden? Liebe Grüße und vielen Dank.

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          #5
          AW: Veräußerung von Eigentumswohnung

          Ja, hast Du.
          Schönen Gruß

          Picard777

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