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Außergewöhnliche Belastungen, Eigenanteil bei getrennter Veranlagung

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    Außergewöhnliche Belastungen, Eigenanteil bei getrennter Veranlagung

    Hallo,

    im Falle getrennte Veranlagung ist es im Rahmen meiner Plausibilitätsprüfung/Steuerberechnung notwendig, im Vordruck -Zusätzliche Angaben zur Steuerberechnung- Zeile 33 (Gesamtbetrag der Einkünfte der Ehegatten) einen Wert anzugeben - dieser Wert wird in jedem Fall, also auch bei der im Hauptvordruck angegebenen getrennten Veranlagung - bei der Berechnung des Eigenanteils der außergewöhnlichen Belastungen in der angegebenen Höhe berücksichtigt.

    Da ich die Pflichtfeldangabe (und auch die o.a. Kausalität) nicht nachvollziehen kann, weiterhin ich auch ide Höhe der Einkünfte meiner (Noch-)Ehefrau nicht kenne, gebe ich den Betrag 0 an. Dann ergibt sich der für die Berechnung des Eigenanteils relevante Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe (nur) meiner Einkünfte korrekt.

    Hat das seine Richtigkeit?

    Siehe auch mein Thread https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=23131.
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    #2
    AW: Außergewöhnliche Belastungen, Eigenanteil bei getrennter Veranlagung

    Zitat von wuest Beitrag anzeigen
    (und auch die o.a. Kausalität) nicht nachvollziehen kann,
    http://www.steuerratgeber-online.de/Blog/ausergewohnliche-belastung-bei-getrennter-veranlagung-berechnung-vom-gesamtbetrag-der-einkunfte-ist-verfassungskonform/

    und

    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26a.html

    genügend Kausalität nun ?
    Zuletzt geändert von Petzer; 31.01.2010, 20:58.

    Kommentar


      #3
      AW: Außergewöhnliche Belastungen, Eigenanteil bei getrennter Veranlagung

      Hallo,

      weiterhin ich auch ide Höhe der Einkünfte meiner (Noch-)Ehefrau nicht kenne
      Da der Wert sowieso nur für die (unverbindliche) Berechnung dient, ist eine Schätzung ausreichend (was anderes bleibt dir auch nicht übrig). Du kannst sogar 0 eintragen, den Steuerbescheid würde das nicht ändern; eventuell aber deine Erwartungen.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Außergewöhnliche Belastungen, Eigenanteil bei getrennter Veranlagung

        Dass für die Ermittlung der zumutbaren Belastung (Eigenbanteil) bei den außergewöhnlichen Belastung die Hinzurechnung der Einkünfte des getrennt veranlagten (Ehe-)Partners relevant (und verfassungskonform sind), war mir so nicht bekannt. Damit sind alle meine offenen Punkte geklärt.

        Danke an Petzer und Stefan!
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