Hallo,
im Falle getrennte Veranlagung ist es im Rahmen meiner Plausibilitätsprüfung/Steuerberechnung notwendig, im Vordruck -Zusätzliche Angaben zur Steuerberechnung- Zeile 33 (Gesamtbetrag der Einkünfte der Ehegatten) einen Wert anzugeben - dieser Wert wird in jedem Fall, also auch bei der im Hauptvordruck angegebenen getrennten Veranlagung - bei der Berechnung des Eigenanteils der außergewöhnlichen Belastungen in der angegebenen Höhe berücksichtigt.
Da ich die Pflichtfeldangabe (und auch die o.a. Kausalität) nicht nachvollziehen kann, weiterhin ich auch ide Höhe der Einkünfte meiner (Noch-)Ehefrau nicht kenne, gebe ich den Betrag 0 an. Dann ergibt sich der für die Berechnung des Eigenanteils relevante Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe (nur) meiner Einkünfte korrekt.
Hat das seine Richtigkeit?
Siehe auch mein Thread https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=23131.
im Falle getrennte Veranlagung ist es im Rahmen meiner Plausibilitätsprüfung/Steuerberechnung notwendig, im Vordruck -Zusätzliche Angaben zur Steuerberechnung- Zeile 33 (Gesamtbetrag der Einkünfte der Ehegatten) einen Wert anzugeben - dieser Wert wird in jedem Fall, also auch bei der im Hauptvordruck angegebenen getrennten Veranlagung - bei der Berechnung des Eigenanteils der außergewöhnlichen Belastungen in der angegebenen Höhe berücksichtigt.
Da ich die Pflichtfeldangabe (und auch die o.a. Kausalität) nicht nachvollziehen kann, weiterhin ich auch ide Höhe der Einkünfte meiner (Noch-)Ehefrau nicht kenne, gebe ich den Betrag 0 an. Dann ergibt sich der für die Berechnung des Eigenanteils relevante Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe (nur) meiner Einkünfte korrekt.
Hat das seine Richtigkeit?
Siehe auch mein Thread https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=23131.
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