meine private krankenversicherung "erlaubt" arztrechnungen bis zur moeglichen beitragsrueckerstattung einzureichen, zahlt dann immer noch die differenz aus und ich verliere nicht die beitragsrueckersattungen fuer die kommenden jahre.
nun habe ich mir die bescheinigung der krankenkasse genauer angesehen und bin doch ziemlich genervt:
dokumentation der vorsorgeaufwendungen nach par. 10 estg
gezahlter beitrag fuer basisschutz
minus erstatteter beitrag fuer basisschutz
als erstatteter beitrag fuer basisschutz gibt meine kv den gesamten auf die beitragsrueckerstattung heruntergerechneten betrag fuer basisschutz an.
beitragsrueckerstattung war euro 1500, davon entfallen auf basisschutz euro 1200.
die beitragsrueckerstattung habe ich aber gar nicht ganz erhalten - lediglich euro 800, da ich euro 700 an arztrechnungen eingereicht habe.
meine kv sagt, um mir in der bescheinigung lediglich den gezahlten beitrag fuer basisschutz auszuweisen (und nicht noch irgendwelche erstattungen), muesste ich auf die komplette beitragsrueckerstattung verzichten und die erhaltene bre in hoehe von euro 800 zurueckueberweisen (1500 bre minus euro 700 arztrechnungen)
ich soll also der krankenkasse euro 800 "schenken" um die vollen kv-beitrage (basisschutz) als vorsorgeaufwand absetzen zu koennen.
in 2012 ist es noch "besser" euro 1700 bre und nur euro 250 tatsaechlich erhalten.
das kann doch nicht der sinn von diesem schoenen neuen gesetz sein, dass wir wieder alle zum arzt rennen sollen um ja keine bre zu bekommen...
nun habe ich mir die bescheinigung der krankenkasse genauer angesehen und bin doch ziemlich genervt:
dokumentation der vorsorgeaufwendungen nach par. 10 estg
gezahlter beitrag fuer basisschutz
minus erstatteter beitrag fuer basisschutz
als erstatteter beitrag fuer basisschutz gibt meine kv den gesamten auf die beitragsrueckerstattung heruntergerechneten betrag fuer basisschutz an.
beitragsrueckerstattung war euro 1500, davon entfallen auf basisschutz euro 1200.
die beitragsrueckerstattung habe ich aber gar nicht ganz erhalten - lediglich euro 800, da ich euro 700 an arztrechnungen eingereicht habe.
meine kv sagt, um mir in der bescheinigung lediglich den gezahlten beitrag fuer basisschutz auszuweisen (und nicht noch irgendwelche erstattungen), muesste ich auf die komplette beitragsrueckerstattung verzichten und die erhaltene bre in hoehe von euro 800 zurueckueberweisen (1500 bre minus euro 700 arztrechnungen)
ich soll also der krankenkasse euro 800 "schenken" um die vollen kv-beitrage (basisschutz) als vorsorgeaufwand absetzen zu koennen.
in 2012 ist es noch "besser" euro 1700 bre und nur euro 250 tatsaechlich erhalten.
das kann doch nicht der sinn von diesem schoenen neuen gesetz sein, dass wir wieder alle zum arzt rennen sollen um ja keine bre zu bekommen...
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