Hallo zusammen,
es geht mir um einen aktuellen Bescheid für eine Einkommenssteuererklärung.
Die Fahrtkosten wurden bei der Steuererklärung als Reisekosten angegeben (Hin-& Rückweg), da es sich um ein Arbeitsverhältnis als Leiharbeitnehmer handelt. Jedoch wurde dies vom FA nicht akzeptiert, da die Fahrten nicht mit einem "eigenen PKW" gemacht wurden (PKW auf Eltern zugelassen). Dem Antragsteller war diese Voraussetzung aber nicht bewusst.
Somit sollten die Fahrtkosten als Werbungskosten berücksichtigt werden (einfache Strecke).
Diese Änderung hat das FA jedoch nicht akzeptiert, da "laut Rechtsprechung kein Wahlrecht" besteht.
Ist das so korrekt? Der Antragsteller hat ja lediglich in erster Linie die falschen Kosten geltend machen wollen. Da ihm nun aber gesagt wurde, dass ihm diese aufgrund mangels eines eigenen PKW's nicht zustehen, müsste er doch aber die einfachen Werbungskosten geltend machen dürfen oder?
es geht mir um einen aktuellen Bescheid für eine Einkommenssteuererklärung.
Die Fahrtkosten wurden bei der Steuererklärung als Reisekosten angegeben (Hin-& Rückweg), da es sich um ein Arbeitsverhältnis als Leiharbeitnehmer handelt. Jedoch wurde dies vom FA nicht akzeptiert, da die Fahrten nicht mit einem "eigenen PKW" gemacht wurden (PKW auf Eltern zugelassen). Dem Antragsteller war diese Voraussetzung aber nicht bewusst.
Somit sollten die Fahrtkosten als Werbungskosten berücksichtigt werden (einfache Strecke).
Diese Änderung hat das FA jedoch nicht akzeptiert, da "laut Rechtsprechung kein Wahlrecht" besteht.
Ist das so korrekt? Der Antragsteller hat ja lediglich in erster Linie die falschen Kosten geltend machen wollen. Da ihm nun aber gesagt wurde, dass ihm diese aufgrund mangels eines eigenen PKW's nicht zustehen, müsste er doch aber die einfachen Werbungskosten geltend machen dürfen oder?
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