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Reisekosten abgelehnt - Werbungskosten abgelehnt - keine Erstattung der Fahrtkosten?

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    Reisekosten abgelehnt - Werbungskosten abgelehnt - keine Erstattung der Fahrtkosten?

    Hallo zusammen,

    es geht mir um einen aktuellen Bescheid für eine Einkommenssteuererklärung.

    Die Fahrtkosten wurden bei der Steuererklärung als Reisekosten angegeben (Hin-& Rückweg), da es sich um ein Arbeitsverhältnis als Leiharbeitnehmer handelt. Jedoch wurde dies vom FA nicht akzeptiert, da die Fahrten nicht mit einem "eigenen PKW" gemacht wurden (PKW auf Eltern zugelassen). Dem Antragsteller war diese Voraussetzung aber nicht bewusst.

    Somit sollten die Fahrtkosten als Werbungskosten berücksichtigt werden (einfache Strecke).

    Diese Änderung hat das FA jedoch nicht akzeptiert, da "laut Rechtsprechung kein Wahlrecht" besteht.


    Ist das so korrekt? Der Antragsteller hat ja lediglich in erster Linie die falschen Kosten geltend machen wollen. Da ihm nun aber gesagt wurde, dass ihm diese aufgrund mangels eines eigenen PKW's nicht zustehen, müsste er doch aber die einfachen Werbungskosten geltend machen dürfen oder?

    #2
    AW: Reisekosten abgelehnt - Werbungskosten abgelehnt - keine Erstattung der Fahrtkost

    Hallo,

    >>>Jedoch wurde dies vom FA nicht akzeptiert, da die Fahrten nicht mit einem "eigenen PKW" gemacht wurden (PKW auf Eltern zugelassen).

    Diese Ablehnung ist imho falsch, es spielt keine Rolle, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, entscheidend ist wem es gehört (dabei gehe ich davon aus, dass es dein Fahrzeug ist und die Zulassung nur aus versicherungstechnischen Gründen über die Eltern lief). Ich würde in einem Einspruch darlegen, dass es ausschließlich mein Fahrzeug ist (Kaufvertrag, Zahlungsbelege über Steuern und Versicherung, hilfsweise eine Bestätigung der Eltern).

    Einhellig ist die Meinung zum Thema aber nicht, siehe dazu beispielsweise auch diesen älteren Thread: ... (oerdiz läßt grüßen)

    EDIT: Ich bekomme mal wieder den Link nicht rein (sch..ß Forum), alternativ mal nach "dienstreise geliehenes auto" googeln, ist bei mir gleich der erste Eintrag.


    >>>Diese Änderung hat das FA jedoch nicht akzeptiert, da "laut Rechtsprechung kein Wahlrecht" besteht.

    Das ist wohl korrekt, entweder war es eine Dienstreise oder nicht, beides geht nicht. Und wie gesagt, kannst du das nicht wählen, es ist Fakt.

    MfG Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 17.09.2012, 01:31.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Reisekosten abgelehnt - Werbungskosten abgelehnt - keine Erstattung der Fahrtkost

      Für die Steuererklärung 2011 wichtig!

      Der 13. Senat des Finanzgerichts Münster gab dem Kläger jetzt Recht! Die Meinung des Finanzgerichts war, dass der Leiharbeiter in seinem Arbeitsvertrag nicht einem Entleihbetrieb fest zugeordnet war und man demnach nicht von einem regelmäßigen Einsatzort sprechen konnte. Die Tatsache, dass der Zeitarbeiter tatsächlich über die gesamte Zeit einen regelmäßigen Arbeitsplatz hatte, ändert nach dem Urteil nichts, denn nur wer sich grundsätzlich nach seinem Arbeitsvertrag auf einen Arbeitsplatz an einem bestimmten Ort einstellen kann, hätte auch die Chance (etwa durch Umzug) die Fahrtkosten zu reduzieren.
      Da diese Frage noch nicht vom Bundesfinanzgericht geprüft wurde, ist eine Revision gegen dieses Urteil zugelassen worden.

      vllt mal dem fa mitteilen das dieses urteil existiert.

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        #4
        AW: Reisekosten abgelehnt - Werbungskosten abgelehnt - keine Erstattung der Fahrtkost

        Das Urteil wurde dem FA bereits mitgeteilt. Daran scheitert es nicht.

        Dem FA konnten keine Tankbelege nachgewiesen werden (wer hebt die schon auf wenn man diese noch nie benötigt hat!). Es wird jetzt in Einspruch gegangen - Kaufvertrag und Kontoauszüge zu Werkstattrechnungen sind vorhanden. Damit sollte zumindest ein PKW glaubhaft gemacht werden.

        Für weitere Fahrten wurde ein zweiter PKW genutzt um den ersten zu schonen. Wie soll man dies belegen? Reicht hier eine Erklärung der Eltern aus? Was wäre das denn für ein Kindergarten ?
        Für die Nutzung wurde monatlich ein Betrag x überwiesen - jedoch steht die Nutzung nicht im Betreff der Überweisung sondern es wurde wohl "Sparbuch" angegeben. Muss man dem FA den Betreff der Überweisung offenlegen oder darf dieser auch geschwärzt werden?

        Ziemlich verwirrend, aber letztendlich ganz einfach:

        - PKW 1, eigener PKW jedoch auf Eltern zugelassen
        - PKW 2, zur Nutzung überlassen - aber da fast nur vom Antragsteller gefahren auch schon irgendwie der eigene oder?

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