Hallo,
ich habe meinen Bescheid für 2011 bekommen. Hier nimmt die Behörde einen Abzug
in Höhe von 4 % von den Beiträgen zur Krankenversicherung vor.
Text : Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG
Darin steht : Wenn sich aus den Krankenversicherungsbeiträgen nach Satz 2 ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, ergeben kann, ist der jeweilige Beitrag um 4 Prozent zu vermindern.
Es handelt sich um Beiträge zur GKV.
Wenn das so korrekt ist, warum nimmt Elster diesen Abzug nicht automatisch vor ?
oder habe ich irgendwo übersehen einen Haken setzen zu müssen ?
Oder ist das so von der Behörde ein Fehler ?
Programmversion : 13.3.0.9066
vielen Dank schon jetzt !
Grüße Bernd
ich habe meinen Bescheid für 2011 bekommen. Hier nimmt die Behörde einen Abzug
in Höhe von 4 % von den Beiträgen zur Krankenversicherung vor.
Text : Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG
Darin steht : Wenn sich aus den Krankenversicherungsbeiträgen nach Satz 2 ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, ergeben kann, ist der jeweilige Beitrag um 4 Prozent zu vermindern.
Es handelt sich um Beiträge zur GKV.
Wenn das so korrekt ist, warum nimmt Elster diesen Abzug nicht automatisch vor ?
oder habe ich irgendwo übersehen einen Haken setzen zu müssen ?
Oder ist das so von der Behörde ein Fehler ?
Programmversion : 13.3.0.9066
vielen Dank schon jetzt !
Grüße Bernd
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