Moin, ich sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung u. bin, je mehr ich dazu im Internet rumsuche, doch sehr verwirrt.
Ich habe Lohnsteuerklasse I, damit nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung zu machen u. kann sogar 4 Jahre rückwirkend eine machen, das ist soweit klar.
Nehme ich mir jetzt den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2008 u. die Einkommensteuer-Grundtabelle 2008 zur Hand, dann ergibt sich aus dem Bruttolohn, der einbehaltenen Lohnsteuer u. der (zum. verstehe ich die Grundtabelle so!) zu bezahlenden Lohnsteuer eine differenz von ~1000Euro die ich nachzahlen müsste!
Auf dem Weg zur Arbeit hatte ich einen Unfall, der wohl zu den Werbungskosten hinzugezogen werden kann od. irre ich mich da od. sollte ich diese als Sonderausgaben ansetzen?
Berufskleidung kann ich (Pflegeberuf) pauschal mit 110Euro ansetzten, aber wo trage ich diese ein od. macht das Finanzamt dies automatisch?
Kontoführungsgebühren können wohl mit 16Euro pauschal angesetzt werden, aber wo trage ich diese ein od. macht das Finanzamt dies automatisch?
KFZ-Haftpflicht (wird auch privat genutz) zählt als Sonderausgabe od. als Werbungskosten (wird dann mit der Kilometerpauschale vergütet od. extra)?
Tierhalterhaftpflicht ist eine Sonderausgabe, nur wo trage ich sie ein?
Handwerkerrechnung über 550Euro für die Montage einer Küchenzeile kann ich absetzten, aber als was/wo trage ich sie ein u. wird sie voll erstattet od. gilt sie als "haushaltsnahe Dienstleistung" u. wird mit max. 20 Prozent zurück erstattet?
Dazu habe ich das Problem das die KFZ-Versicherung mir keine Beitragsrechnung zusenden will da dies zu Kostenintensiv wäre (5 Klicks u. 50 Cent Porto) - Wie weise ich dem Finanzamt gegenüber nach welcher Teil auf die KFZ-Haftpflicht entfallen ist od. besteht für die Versicherung eine Pflicht mir die Beitragsrechnung (2010 u. 2011) noch einmal zuzusenden?
Wie bereits geschrieben ist dies meine erste Einkommensteuererklärung u. ich finde es mehr als nur verwirrend!
Ich habe Lohnsteuerklasse I, damit nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung zu machen u. kann sogar 4 Jahre rückwirkend eine machen, das ist soweit klar.
Nehme ich mir jetzt den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2008 u. die Einkommensteuer-Grundtabelle 2008 zur Hand, dann ergibt sich aus dem Bruttolohn, der einbehaltenen Lohnsteuer u. der (zum. verstehe ich die Grundtabelle so!) zu bezahlenden Lohnsteuer eine differenz von ~1000Euro die ich nachzahlen müsste!
Auf dem Weg zur Arbeit hatte ich einen Unfall, der wohl zu den Werbungskosten hinzugezogen werden kann od. irre ich mich da od. sollte ich diese als Sonderausgaben ansetzen?
Berufskleidung kann ich (Pflegeberuf) pauschal mit 110Euro ansetzten, aber wo trage ich diese ein od. macht das Finanzamt dies automatisch?
Kontoführungsgebühren können wohl mit 16Euro pauschal angesetzt werden, aber wo trage ich diese ein od. macht das Finanzamt dies automatisch?
KFZ-Haftpflicht (wird auch privat genutz) zählt als Sonderausgabe od. als Werbungskosten (wird dann mit der Kilometerpauschale vergütet od. extra)?
Tierhalterhaftpflicht ist eine Sonderausgabe, nur wo trage ich sie ein?
Handwerkerrechnung über 550Euro für die Montage einer Küchenzeile kann ich absetzten, aber als was/wo trage ich sie ein u. wird sie voll erstattet od. gilt sie als "haushaltsnahe Dienstleistung" u. wird mit max. 20 Prozent zurück erstattet?
Dazu habe ich das Problem das die KFZ-Versicherung mir keine Beitragsrechnung zusenden will da dies zu Kostenintensiv wäre (5 Klicks u. 50 Cent Porto) - Wie weise ich dem Finanzamt gegenüber nach welcher Teil auf die KFZ-Haftpflicht entfallen ist od. besteht für die Versicherung eine Pflicht mir die Beitragsrechnung (2010 u. 2011) noch einmal zuzusenden?
Wie bereits geschrieben ist dies meine erste Einkommensteuererklärung u. ich finde es mehr als nur verwirrend!
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