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Erste Einkommensteuererklärung u. dann auch noch für 4 Jahre Rückwirkend

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    Erste Einkommensteuererklärung u. dann auch noch für 4 Jahre Rückwirkend

    Moin, ich sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung u. bin, je mehr ich dazu im Internet rumsuche, doch sehr verwirrt.

    Ich habe Lohnsteuerklasse I, damit nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung zu machen u. kann sogar 4 Jahre rückwirkend eine machen, das ist soweit klar.

    Nehme ich mir jetzt den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2008 u. die Einkommensteuer-Grundtabelle 2008 zur Hand, dann ergibt sich aus dem Bruttolohn, der einbehaltenen Lohnsteuer u. der (zum. verstehe ich die Grundtabelle so!) zu bezahlenden Lohnsteuer eine differenz von ~1000Euro die ich nachzahlen müsste!

    Auf dem Weg zur Arbeit hatte ich einen Unfall, der wohl zu den Werbungskosten hinzugezogen werden kann od. irre ich mich da od. sollte ich diese als Sonderausgaben ansetzen?

    Berufskleidung kann ich (Pflegeberuf) pauschal mit 110Euro ansetzten, aber wo trage ich diese ein od. macht das Finanzamt dies automatisch?

    Kontoführungsgebühren können wohl mit 16Euro pauschal angesetzt werden, aber wo trage ich diese ein od. macht das Finanzamt dies automatisch?

    KFZ-Haftpflicht (wird auch privat genutz) zählt als Sonderausgabe od. als Werbungskosten (wird dann mit der Kilometerpauschale vergütet od. extra)?

    Tierhalterhaftpflicht ist eine Sonderausgabe, nur wo trage ich sie ein?

    Handwerkerrechnung über 550Euro für die Montage einer Küchenzeile kann ich absetzten, aber als was/wo trage ich sie ein u. wird sie voll erstattet od. gilt sie als "haushaltsnahe Dienstleistung" u. wird mit max. 20 Prozent zurück erstattet?

    Dazu habe ich das Problem das die KFZ-Versicherung mir keine Beitragsrechnung zusenden will da dies zu Kostenintensiv wäre (5 Klicks u. 50 Cent Porto) - Wie weise ich dem Finanzamt gegenüber nach welcher Teil auf die KFZ-Haftpflicht entfallen ist od. besteht für die Versicherung eine Pflicht mir die Beitragsrechnung (2010 u. 2011) noch einmal zuzusenden?

    Wie bereits geschrieben ist dies meine erste Einkommensteuererklärung u. ich finde es mehr als nur verwirrend!

    #2
    AW: Erste Einkommensteuererklärung u. dann auch noch für 4 Jahre Rückwirkend

    Du musst erst das zu versteuernde Einkommen ausrechnen, bevor Du die Grundtabelle anwendest.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Zu_versteuerndes_Einkommen

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      #3
      AW: Erste Einkommensteuererklärung u. dann auch noch für 4 Jahre Rückwirkend

      Hallo Poth,

      Unfallkosten, Berufskleidung, Kontoführungsgebühren und Fahrtkosten sind alles Werbungskosten, Anlage N 2. Seite. Auch Pauschalen musst du eintragen, dann als Text halt "Pauschale".

      KfZ-Versicherung: Ist in der Pendlerpauschale enthalten (sind aber zusätzlich Sonderausgaben, s.u.)

      Tierhalterhaftpflicht: Anlage Vorsorgeaufwand.

      Küchenmontage: ja, haushaltsnahe Dienstleistung, es gibt 20% zurück (ich hoffe, du hast unbar gezahlt)

      KfZ-Versicherung ohne Rechnung: Gib es einfach an (auch Anlage Vorsorgeaufwand), Belege sind in der Regel nicht erforderlich. Aber nur die Haftpflicht, Kasko geht nicht.
      Anmerkung: Meist wirkt es sich gar nicht aus, weil die Sozialversicherungsbeiträge schon den Maximalbetrag erreichen. Das kannst du mit Elster leicht überprüfen, indem du einmal ohne und einmal mit den Versicherungen rechnen läßt.


      >>>eine differenz von ~1000Euro die ich nachzahlen müsste!

      Wenn das wirklich rauskommt (eigentlich ist das unmöglich), dann kannst du die Erklärung einfach nicht abgeben.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Erste Einkommensteuererklärung u. dann auch noch für 4 Jahre Rückwirkend

        Vielen Dank für eure antworten.

        Da die einzigen Einnahmen aus dem Arbeitsverhählnis stammen, nehme ich an das der Betrag ( Bruttoarbeitslohn) bereits das zu versteuernde Einkommen ist - Es gibt keine Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung...

        Die Beträge der KFZ-Haftpflicht sind mir zwar bekannte (Kontoauszug aus dem entsprechenen Jahren), aber eben nur inkl. Teilkasko u. ich will nicht zuviel (zu meinen Gunsten ) angeben.
        Soll ich einfach den aktuellen Anteil der KFZ-Haftpflicht angeben? Theoretisch müsste ich damit auf der sicheren Seite sein - Da die SF-Klasse ja gesunken ist.

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          #5
          AW: Erste Einkommensteuererklärung u. dann auch noch für 4 Jahre Rückwirkend

          Zitat von Poth Beitrag anzeigen
          Da die einzigen Einnahmen aus dem Arbeitsverhählnis stammen, nehme ich an das der Betrag ( Bruttoarbeitslohn) bereits das zu versteuernde Einkommen ist
          Von den Einnahmen sind mindestens noch die Werbungskosten und die abzugsfähigen Sonderausgaben abzuziehen.

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            #6
            AW: Erste Einkommensteuererklärung u. dann auch noch für 4 Jahre Rückwirkend

            Hallo Poth,

            >>>Da die einzigen Einnahmen aus dem Arbeitsverhählnis stammen, nehme ich an das der Betrag ( Bruttoarbeitslohn) bereits das zu versteuernde Einkommen ist

            Grundsätzlich nein. Die Lohnsteuertabelle unterscheidet sich fundamental von der Einkommensteuertabelle. Und zwar - wie von Elefant bereits geschrieben - sind in den Lohnsteuern bereits die Vorsorgeaufwendungen (= die Sozialversicherungsbeiträge) und der Werbungskostenpauschbetrag (920 bzw. 1000 Euro) eingearbeitet.
            Zusätzlich können auf der Lohnsteuerkarte noch Freibeträge eingetragen sein. Das darf bei dir allerdings nicht der Fall sein, weil du sonst erklärungspflichtig wärest.


            >>>Die Beträge der KFZ-Haftpflicht sind mir zwar bekannte (Kontoauszug aus dem entsprechenen Jahren), aber eben nur inkl. Teilkasko u. ich will nicht zuviel (zu meinen Gunsten ) angeben.

            Falls verlangt musst du natürlich auch diese Beiträge belegen, das könnte dann schwierig werden. Wie so oft: Warum hebt man Rechnungen nicht auf?


            >>>Soll ich einfach den aktuellen Anteil der KFZ-Haftpflicht angeben? Theoretisch müsste ich damit auf der sicheren Seite sein - Da die SF-Klasse ja gesunken ist.

            Würde ich hilfsweise so machen. Es wäre vermutlich auch vertane Mühe, beispielsweise bei der Versicherung anzufragen - denn wie schon gesagt, oft wirken sich diese Versicherungen eh' nicht aus,

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Erste Einkommensteuererklärung u. dann auch noch für 4 Jahre Rückwirkend

              Moni, danke für eure Antworten - Ich weiß das ich was die Einkommensteuererklärung angeht ein "Pflegefall" bin, befasse mich nun halt zum ersten mal damit.

              Vielleicht bin ich aber (zum. denke ich es) schonmal einen Schritt weiter.:

              Ich nehme meine Lohnsteuerkarte, ziehe hiervon alle relevanten Ausgaben ab u. schaue dann was von dem "bereinigten Einkommen" zu zahlen wäre. Ist der Betrag niedriger als der bereits gezahlte Betrag, dannlohnt es eine Einkommensteuererklärung zu machen - Ansonsten den Antrag aus dem entsprechenden Jahr in die Tonne.

              Oder habe ich nun wieder nen Denkfehler drin?

              Ps.: Hat jemand Erfahrungen bezügl. dem Pflegepauschbetrag - Habe über mehrere Jahre meine Großmutter versorgt/gepflegt/betreut. Sie ist im Jahr 2010 verstorben u. ich versuche die Tage vom Versorgungsamt einen Nachweis zu erhalten welche Merkzeichen auf ihrem Behindertenausweis waren - Ich glaube mich an "aG" (außergewöhliche Gehbehinderung) erinnern zu können.

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                #8
                AW: Erste Einkommensteuererklärung u. dann auch noch für 4 Jahre Rückwirkend

                Zitat von Poth Beitrag anzeigen
                Ps.: Hat jemand Erfahrungen bezügl. dem Pflegepauschbetrag - Habe über mehrere Jahre meine Großmutter versorgt/gepflegt/betreut. Sie ist im Jahr 2010 verstorben u. ich versuche die Tage vom Versorgungsamt einen Nachweis zu erhalten welche Merkzeichen auf ihrem Behindertenausweis waren - Ich glaube mich an "aG" (außergewöhliche Gehbehinderung) erinnern zu können.
                Muss aber Merkmal H sein oder eine Pflegestufe bei der Pflegeversicherung.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Erste Einkommensteuererklärung u. dann auch noch für 4 Jahre Rückwirkend

                  Hallo Poth,

                  >>>Ich nehme meine Lohnsteuerkarte, ziehe hiervon alle relevanten Ausgaben ab u. schaue dann was von dem "bereinigten Einkommen" zu zahlen wäre. Ist der Betrag niedriger als der bereits gezahlte Betrag, dannlohnt es eine Einkommensteuererklärung zu machen - Ansonsten den Antrag aus dem entsprechenden Jahr in die Tonne.

                  Im Prinzip stimmt das, du musst aber zahlreiche Besonderheiten beachten (Höchstbeträge, Mindestbeträge, Pauschalen u.s.w.). Nur warum machst du es so kompliziert, trag doch einfach die Daten bei Elster ein und lass' die Software rechnen. Und nur wenn dann ein negativer Betrag herauskommt (in der Tabelle ganz am Anfang in der Insgesamt-Spalte), gibst du die Erklärung auch ab.

                  Übrigens: Wenn das Finanzamt zu einem anderen Ergebnis kommt (Nachzahlung), weil doch irgendetwas nicht richtig eingetragen war, dann kannst du die Erklärung immer noch zurückziehen.
                  Ein beliebter Fehler, der oft fälschlicherweise eine Erstattung erhoffen läßt, ist z.B. ein "Nein" in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11.

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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