Hallo,
wo in der Steuererklärung werden die Zuzahlungen der Krankenkasse für eine Haushaltshilfe erfasst? Wenn z.B. ein Ehemann die Kinder versorgen muss, weil die Frau im KH ist, erhält die Frau ja von der Krankenkasse Haushaltshilfezahlungen.
Diese Leistungen unterliegen ja lt. § 38 Abs.1 SGB V NICHT dem Progressionsvorbehalt, werden also nicht als Lohnersatzleistung gerechnet.
Ich weiß leider nicht, an welcher Stelle im Elster diese Zahlungen erfasst werden.
Vielen Dank für die Hilfe.
ibe
wo in der Steuererklärung werden die Zuzahlungen der Krankenkasse für eine Haushaltshilfe erfasst? Wenn z.B. ein Ehemann die Kinder versorgen muss, weil die Frau im KH ist, erhält die Frau ja von der Krankenkasse Haushaltshilfezahlungen.
Diese Leistungen unterliegen ja lt. § 38 Abs.1 SGB V NICHT dem Progressionsvorbehalt, werden also nicht als Lohnersatzleistung gerechnet.
Ich weiß leider nicht, an welcher Stelle im Elster diese Zahlungen erfasst werden.
Vielen Dank für die Hilfe.
ibe
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