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Haushaltshilfe - Zuzahlung Krankenkasse WO?

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    Haushaltshilfe - Zuzahlung Krankenkasse WO?

    Hallo,

    wo in der Steuererklärung werden die Zuzahlungen der Krankenkasse für eine Haushaltshilfe erfasst? Wenn z.B. ein Ehemann die Kinder versorgen muss, weil die Frau im KH ist, erhält die Frau ja von der Krankenkasse Haushaltshilfezahlungen.

    Diese Leistungen unterliegen ja lt. § 38 Abs.1 SGB V NICHT dem Progressionsvorbehalt, werden also nicht als Lohnersatzleistung gerechnet.

    Ich weiß leider nicht, an welcher Stelle im Elster diese Zahlungen erfasst werden.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    ibe

    #2
    AW: Haushaltshilfe - Zuzahlung Krankenkasse WO?

    In § 38 SGB V steht nichts, dass das nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt. M.E. sind die Leistungen nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei und unterliegen mangels Nennung in § 32b EStG nicht dem Progressionsvorbehalt und sind daher in der Einkommensteuererklärung auch Nirgends einzutragen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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