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Fehler: Anlage Kind + Anlage N

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    Fehler: Anlage Kind + Anlage N

    Hallo,
    ich bin soweit durch mit meiner Steuererklärung, doch leider treten bei der Plausibilitätsprüfung Fehler auf und zwar einmal in der Anlage Kind:
    Mein Sohn hat eine 30%ige Behinderung. Der Fehler tritt auf, wenn ich das Datum des Bescheides eingebe, welches vom Januar 2010 ist aber rückwirkend ab Oktober 2009 gilt. Es wird das Datum des Bescheides nicht anerkannt, was kann ich da machen?

    Zu Anlage N:
    Mein Mann arbeitet im Baugewerbe und bekommt vom Arbeitgeber Verpflegungsgeld gezahlt. In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist das Geld unter Ziffer 20 angegeben. Dort steht ja, dass man diese Beträge in die Anlage N Spalte 51 oder 56 eintragen soll. Ich habe es dann in Spalte 56 eingetragen. Wenn ich allerdings die Plausibilitätsprüfung mache, werden mir Fehler angezeigt und zwar folgende:
    In Spalte 50 wird rot angezeigt, dort steht dann 0 ist nicht zulässig. Ich weiß nicht wie die Null da rein kommt.
    Dann auf dem Formular Auswärtstätigkeit steht unten bei Reisenebenkosten auch 0,00 ist auch nicht zulässig.

    Wie gesagt in Spalte 56 hab ich den Betrag eingesetzt den der Arbeitgeber gezahlt hat. Dann hab ich bei Verpflegungsmehraufwendungen Inland die kompletten Tage eingetragen bei Auswärtstätigkeit über 8 Stunden. Wo liegt denn genau der Fehler? Wie muss ich diese Sachen richtig eintragen?

    Des Weiteren wird mir ein Fehler angezeigt in Spalte 49, da hab ich nichts eingetragen, weil ich nicht weiß was ich da reinschreiben muss.

    Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.

    #2
    AW: Fehler: Anlage Kind + Anlage N

    Zitat von magiccat Beitrag anzeigen
    Mein Sohn hat eine 30%ige Behinderung. Der Fehler tritt auf, wenn ich das Datum des Bescheides eingebe, welches vom Januar 2010 ist aber rückwirkend ab Oktober 2009 gilt. Es wird das Datum des Bescheides nicht anerkannt, was kann ich da machen?
    Dann trag doch einfach 01.10.2009 ein, ist völlig egal.

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      #3
      AW: Fehler: Anlage Kind + Anlage N

      Zitat von magiccat Beitrag anzeigen
      Hallo,
      ich bin soweit durch mit meiner Steuererklärung, doch leider treten bei der Plausibilitätsprüfung Fehler auf und zwar einmal in der Anlage Kind:
      Mein Sohn hat eine 30%ige Behinderung. Der Fehler tritt auf, wenn ich das Datum des Bescheides eingebe, welches vom Januar 2010 ist aber rückwirkend ab Oktober 2009 gilt. Es wird das Datum des Bescheides nicht anerkannt, was kann ich da machen?
      ich gehe davon aus, dass sie sich auf zeile 48 der anlage kind beziehen, ich trage hier in einem beispielfall ein: ausgestellt 05012010, gueltig ab 102009, unbefristet gueltig, ist beigefuegt.

      dann bekomme ich lediglich einen grünen hinweis der plausibilitätsprüfung, das das datum zw 1890 und 2009 liegen soll. da der hinweis gruen ist, laesst sich dies aber problemlos uebergehen. in der steuerberechnung taucht dann auch der entsprechende pauschbetrag von 310,- Euro auf.

      bzgl. der anlage N fehlen leider genauere angaben, ob eine auswaertstaetigkeit vorlag und dies entsprechend eingetragen wurde etc. die null in zeile 50 wird aus dem auswaertstaetigkeitsformular uebertragen, da fehlen eben angaben zu den aufwendungen (zB fahrt- oder übernachtungskosten) die durch die auswaertstaetigkeit bedingt wurden.

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        #4
        AW: Fehler: Anlage Kind + Anlage N

        also noch einmal zur Anlage N:

        Mein Mann arbeitet im Baubetrieb und ist täglich über 8 Stunden abwesend. Dafür bekommt er vom AG Verpflegungsgeld bezahlt aber nicht für alle Tage im Jahr. Ich habe dann auf der Anlage Auswärtstätigkeit und zwar dort wo Verpflegungsmehraufwand Inland steht bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden die Tage eingetragen (z.B. 250 Tage x 6 €). So früher brauchte ich auch nicht mehr eintragen. Wenn ich aber dann die Prüfung mache, will Elster, dass ich bei Werbungskosten 1. Auswärtstätigkeit etwas angeben (Anlass und Ziel der Auswärtstätigkeit) und ich soll unter Punkt 49 etwas eintragen (Werbungskosten: bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten). Ich frage mich warum danach gefragt wird, was soll ich denn da eingeben?

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          #5
          AW: Fehler: Anlage Kind + Anlage N

          nur das er mehr als 8 stunden nicht zu hause ist, begruendet ja nicht zwangslaeufig eine auswaertstaetigkeit. wenn er staendig auf anderen baustellen unterwegs ist, koennte man aehnlich wie bei einer fahrtaetigkeit angeben, das es keine fest arbeitsstelle gibt...

          bzgl. des verpflegungsmehraufwandes gibt es doch auch noch die einschraenkung bzgl. der drei monatsgrenze etc.

          ich denke am einfachsten ist es hier mal beim finanzamt nachzufragen, wie das zu werten ist und wie man das dann eintragen soll/kann.

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