Hallo,
ich bin soweit durch mit meiner Steuererklärung, doch leider treten bei der Plausibilitätsprüfung Fehler auf und zwar einmal in der Anlage Kind:
Mein Sohn hat eine 30%ige Behinderung. Der Fehler tritt auf, wenn ich das Datum des Bescheides eingebe, welches vom Januar 2010 ist aber rückwirkend ab Oktober 2009 gilt. Es wird das Datum des Bescheides nicht anerkannt, was kann ich da machen?
Zu Anlage N:
Mein Mann arbeitet im Baugewerbe und bekommt vom Arbeitgeber Verpflegungsgeld gezahlt. In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist das Geld unter Ziffer 20 angegeben. Dort steht ja, dass man diese Beträge in die Anlage N Spalte 51 oder 56 eintragen soll. Ich habe es dann in Spalte 56 eingetragen. Wenn ich allerdings die Plausibilitätsprüfung mache, werden mir Fehler angezeigt und zwar folgende:
In Spalte 50 wird rot angezeigt, dort steht dann 0 ist nicht zulässig. Ich weiß nicht wie die Null da rein kommt.
Dann auf dem Formular Auswärtstätigkeit steht unten bei Reisenebenkosten auch 0,00 ist auch nicht zulässig.
Wie gesagt in Spalte 56 hab ich den Betrag eingesetzt den der Arbeitgeber gezahlt hat. Dann hab ich bei Verpflegungsmehraufwendungen Inland die kompletten Tage eingetragen bei Auswärtstätigkeit über 8 Stunden. Wo liegt denn genau der Fehler? Wie muss ich diese Sachen richtig eintragen?
Des Weiteren wird mir ein Fehler angezeigt in Spalte 49, da hab ich nichts eingetragen, weil ich nicht weiß was ich da reinschreiben muss.
Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.
ich bin soweit durch mit meiner Steuererklärung, doch leider treten bei der Plausibilitätsprüfung Fehler auf und zwar einmal in der Anlage Kind:
Mein Sohn hat eine 30%ige Behinderung. Der Fehler tritt auf, wenn ich das Datum des Bescheides eingebe, welches vom Januar 2010 ist aber rückwirkend ab Oktober 2009 gilt. Es wird das Datum des Bescheides nicht anerkannt, was kann ich da machen?
Zu Anlage N:
Mein Mann arbeitet im Baugewerbe und bekommt vom Arbeitgeber Verpflegungsgeld gezahlt. In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist das Geld unter Ziffer 20 angegeben. Dort steht ja, dass man diese Beträge in die Anlage N Spalte 51 oder 56 eintragen soll. Ich habe es dann in Spalte 56 eingetragen. Wenn ich allerdings die Plausibilitätsprüfung mache, werden mir Fehler angezeigt und zwar folgende:
In Spalte 50 wird rot angezeigt, dort steht dann 0 ist nicht zulässig. Ich weiß nicht wie die Null da rein kommt.
Dann auf dem Formular Auswärtstätigkeit steht unten bei Reisenebenkosten auch 0,00 ist auch nicht zulässig.
Wie gesagt in Spalte 56 hab ich den Betrag eingesetzt den der Arbeitgeber gezahlt hat. Dann hab ich bei Verpflegungsmehraufwendungen Inland die kompletten Tage eingetragen bei Auswärtstätigkeit über 8 Stunden. Wo liegt denn genau der Fehler? Wie muss ich diese Sachen richtig eintragen?
Des Weiteren wird mir ein Fehler angezeigt in Spalte 49, da hab ich nichts eingetragen, weil ich nicht weiß was ich da reinschreiben muss.
Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.
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