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An das Finanzamt gezahlte Zinsen wo eintragen?

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    An das Finanzamt gezahlte Zinsen wo eintragen?

    Weiß jemand, wo man die Zinsen einträgt, die man nach der 15-Monatsfrist an das Finanzamt gezahlt hat oder von diesem zurückerhalten hat?

    #2
    AW: An das Finanzamt gezahlte Zinsen wo eintragen?

    Hallo,
    Zinsen, die das Finanzamt zahlt sind in Anlage Kap Zeile 21 einzugeben.
    Sind die an das Finanzamt gezahlten Zinsen überhaupt abzugsfähig?
    Gruß hmslz

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      #3
      AW: An das Finanzamt gezahlte Zinsen wo eintragen?

      Ich glaube, in Kap 21 gehören nur erstattete Zinsen, die sich auf KAP-Erträge beziehen, oder?

      Gezahlte Zinsen sind (oder waren zumindest) meines Wissen anrechenbar. Kann aber auch sein, dass die automatisch berücksichtigt werden.

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        #4
        AW: An das Finanzamt gezahlte Zinsen wo eintragen?

        Gezahlte Zinsen sind schon seit Jahren nirgends mehr ansetzbar.

        Die Zeiten sind vorbei.

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          #5
          AW: An das Finanzamt gezahlte Zinsen wo eintragen?

          Schade eigentlich, kommt ja aber auch gottlob selten vor.
          Na ja, brauch ich halt auch keine erstatteten Zinsen eintragen.
          Danke Euch.

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            #6
            AW: An das Finanzamt gezahlte Zinsen wo eintragen?

            Das täuscht.

            Erstattete Zinsen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen, daher gibt es auch die Zeile 21 der Anlage KAP

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              #7
              AW: An das Finanzamt gezahlte Zinsen wo eintragen?

              Hallo beisammen,

              da ich soeben über meiner Steuererklärung 2009 brüte, stellt sich mir diese Frage auch. Aus den vorhergehenden Äußerungen (gezahlte Zinsen an Fin.Amt nicht berücksichtigbar, vereinnahmte Zinsen vom Fin.Amt Einkünfte aus Kapitalvermögen und damit zu versteuern) drängt sich mir die Frage auf, ob derartiges mit dem Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung zu vereinbaren ist. Mir ist sehr wohl das Urteil des BFH vom 2.9.2008, VIII R 2/07 bekannt, in dem dieser unter Ziff. 24 lapidar und ohne tiefergehende Begründung feststellt: "Gegen die Regelung des § 12 Nr. 3 EStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken."

              Dies bedarf aber sehr wohl einer Überprüfung durch das BVerfG, wo wird denn da dem Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung Rechnung getragen???!!!

              Wie ist es übrigens, wenn derartige Zinsen, die an das Fin.Amt zu zahlen sind, durch Einkünfte aus Gewerbebetrieb aufgrund einer BP entstanden sind. Dies müssten dann doch Betriebsausgaben sein!! Ist von Euch jemandem bekannt, ob dem so ist und wo die Rechtsgrundlage dafür steht?

              Grüße
              KH
              * Gib niemals deine Ideale auf, denn wenn du das tust, gibst du dich selbst auf ! * <br />** Du musst auch nicht Alles können, aber - du musst einen KENNEN der\'s kann ! **

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                #8
                AW: An das Finanzamt gezahlte Zinsen wo eintragen?

                Nein, das sind keine Betriebsausgaben.

                Die Einkommensteuer ist eine private Steuer, und keine betriebliche.

                Und die Zinsen teilen das Schicksal der "Haupt"steuer.

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