Weiß jemand, wo man die Zinsen einträgt, die man nach der 15-Monatsfrist an das Finanzamt gezahlt hat oder von diesem zurückerhalten hat?
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An das Finanzamt gezahlte Zinsen wo eintragen?
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AW: An das Finanzamt gezahlte Zinsen wo eintragen?
Hallo beisammen,
da ich soeben über meiner Steuererklärung 2009 brüte, stellt sich mir diese Frage auch. Aus den vorhergehenden Äußerungen (gezahlte Zinsen an Fin.Amt nicht berücksichtigbar, vereinnahmte Zinsen vom Fin.Amt Einkünfte aus Kapitalvermögen und damit zu versteuern) drängt sich mir die Frage auf, ob derartiges mit dem Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung zu vereinbaren ist. Mir ist sehr wohl das Urteil des BFH vom 2.9.2008, VIII R 2/07 bekannt, in dem dieser unter Ziff. 24 lapidar und ohne tiefergehende Begründung feststellt: "Gegen die Regelung des § 12 Nr. 3 EStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken."
Dies bedarf aber sehr wohl einer Überprüfung durch das BVerfG, wo wird denn da dem Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung Rechnung getragen???!!!
Wie ist es übrigens, wenn derartige Zinsen, die an das Fin.Amt zu zahlen sind, durch Einkünfte aus Gewerbebetrieb aufgrund einer BP entstanden sind. Dies müssten dann doch Betriebsausgaben sein!! Ist von Euch jemandem bekannt, ob dem so ist und wo die Rechtsgrundlage dafür steht?
Grüße
KH* Gib niemals deine Ideale auf, denn wenn du das tust, gibst du dich selbst auf ! * <br />** Du musst auch nicht Alles können, aber - du musst einen KENNEN der\'s kann ! **
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