Hallo sehr geehrtes Team,
mein Problem:
Ein betriebliches Konto bedingt auch einen betrieblichen Geschäftsanteil bei der betreffenden Bank.
Die Dividende auf diesen Geschäftsanteil wird als betriebliche Einnahme verbucht mit 60 % Gewinnwirksamkeit beim Gewerbebetrieb. Von der Bank wurden 25 % Kapitalertragsteuer einbehalten und entspr. Soli. aber keine Kirchensteuer, da bei betrieblichen Erträgen keine Kisteuer einbehalten wird.
Die 60 % Gewinnwirksamkeit werden folglich mit der tariflichen ESteuer erfaßt, die einbehaltene KapErtragsteuer habe ich in Anlage KAP, Zeile 55 und 56 (anzurechnende Steuern aus Erträgen aus anderen Einkunftsarten) eingetragen.
- Wenn ich auf Seite 1 der Anlage Kap die "Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" oder "Erklärung zur Kirchensteuerpflicht" angebe, so kommt bei der Plausibilitätsmeldung stets die ROT-Meldung, daß keine Angaben zur einbehaltenen Kapitalertragsteuer (Kennzahl 54.x80,54x90) getätigt worden wären.
Ich weiß mir keinen Rat mehr.
MfG
Josepha
mein Problem:
Ein betriebliches Konto bedingt auch einen betrieblichen Geschäftsanteil bei der betreffenden Bank.
Die Dividende auf diesen Geschäftsanteil wird als betriebliche Einnahme verbucht mit 60 % Gewinnwirksamkeit beim Gewerbebetrieb. Von der Bank wurden 25 % Kapitalertragsteuer einbehalten und entspr. Soli. aber keine Kirchensteuer, da bei betrieblichen Erträgen keine Kisteuer einbehalten wird.
Die 60 % Gewinnwirksamkeit werden folglich mit der tariflichen ESteuer erfaßt, die einbehaltene KapErtragsteuer habe ich in Anlage KAP, Zeile 55 und 56 (anzurechnende Steuern aus Erträgen aus anderen Einkunftsarten) eingetragen.
- Wenn ich auf Seite 1 der Anlage Kap die "Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" oder "Erklärung zur Kirchensteuerpflicht" angebe, so kommt bei der Plausibilitätsmeldung stets die ROT-Meldung, daß keine Angaben zur einbehaltenen Kapitalertragsteuer (Kennzahl 54.x80,54x90) getätigt worden wären.
Ich weiß mir keinen Rat mehr.
MfG
Josepha
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