Ich habe eine Frage bezüglich der Fahrtkostenerstattung bei doppelter Haushaltsführung.
Die Arbeitsstätte meines Mannes ist rund 580 km entfernt. Er hat dort eine kleine Wohnung und fährt jedes Wochenende nach Hause. Dies haben wir auch so in der Steuererklärung angegeben, doch nun erwartet die Sachbearbeiterin von uns einen Nachweis über die gefahrenen km aufgrund der Höhe.
Abgesehen davon, dass das rückwirkend natürlich schwer machbar ist - das Auto wird privat vom Bruder meines Mannes "versorgt" - habe ich auch grad keine Lust mich der Sachbearbeiterin gegenüber zu rechtfertigen. Nun will sie uns die KOMPLETTEN Fahrtkosten streichen. Aber das entspräche ja der Unterstellung, dass mein Mann überhaupt nicht nach Hause gekommen sei.
Ohne Nachweise erkennt das FA aber doch 4500 Euro an. Müssen diese dann nicht wenigstens angerechnet werden? Wer kennt sich da aus?
socke
Die Arbeitsstätte meines Mannes ist rund 580 km entfernt. Er hat dort eine kleine Wohnung und fährt jedes Wochenende nach Hause. Dies haben wir auch so in der Steuererklärung angegeben, doch nun erwartet die Sachbearbeiterin von uns einen Nachweis über die gefahrenen km aufgrund der Höhe.
Abgesehen davon, dass das rückwirkend natürlich schwer machbar ist - das Auto wird privat vom Bruder meines Mannes "versorgt" - habe ich auch grad keine Lust mich der Sachbearbeiterin gegenüber zu rechtfertigen. Nun will sie uns die KOMPLETTEN Fahrtkosten streichen. Aber das entspräche ja der Unterstellung, dass mein Mann überhaupt nicht nach Hause gekommen sei.
Ohne Nachweise erkennt das FA aber doch 4500 Euro an. Müssen diese dann nicht wenigstens angerechnet werden? Wer kennt sich da aus?
socke
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