Hallo zusammen,
ich habe für mich und meine Frau eine Einkommensteuererklärung (Beispielhaft) in Elster eingegeben. Meine Frau hat in dem Beispiel nur ein geringes Einkommen (über 4 Monate im Jahr) gehabt und ich war Hauptverdiener. Die Religion meiner Frau ist evangelisch und ich bin schon immer religionslos gewesen.
Nun hat meine Frau in dem oben genannten Beispiel nur ca. 26Euro Kirchensteuer bezahlt. Ich bin davon ausgegangen, das in diesem Fall das so genannte Kirchgeld greifen würde. Allerdings berechnet mir Elster dieses nicht.
Berechnung der Kirchensteuer
zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
von Freibeträgen für 1 Kind(er) i.H.v. 7.008 Euro . . . . . . . . . 61.711
darauf entfallende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.792
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.792
auf die kirchenangehörige Ehefrau entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 341
davon 8 v.H. evangelische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27,28
Laut Elster greift also kein Kirchgeld. Woran kann das liegen (Religionen sind korrekt erfasst)? Ich habe mit den gleichen Daten in WISO die Steuerberechnung durchgeführt und dort wurde das Kirchgeld anstelle der Kirchensteuer zur Berechnung herangezogen. Nun bin ich mir unsicher, welche Berechnung die richtige ist.
Vielen Dank und viele Grüße
Tom
ich habe für mich und meine Frau eine Einkommensteuererklärung (Beispielhaft) in Elster eingegeben. Meine Frau hat in dem Beispiel nur ein geringes Einkommen (über 4 Monate im Jahr) gehabt und ich war Hauptverdiener. Die Religion meiner Frau ist evangelisch und ich bin schon immer religionslos gewesen.
Nun hat meine Frau in dem oben genannten Beispiel nur ca. 26Euro Kirchensteuer bezahlt. Ich bin davon ausgegangen, das in diesem Fall das so genannte Kirchgeld greifen würde. Allerdings berechnet mir Elster dieses nicht.
Berechnung der Kirchensteuer
zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
von Freibeträgen für 1 Kind(er) i.H.v. 7.008 Euro . . . . . . . . . 61.711
darauf entfallende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.792
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.792
auf die kirchenangehörige Ehefrau entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 341
davon 8 v.H. evangelische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27,28
Laut Elster greift also kein Kirchgeld. Woran kann das liegen (Religionen sind korrekt erfasst)? Ich habe mit den gleichen Daten in WISO die Steuerberechnung durchgeführt und dort wurde das Kirchgeld anstelle der Kirchensteuer zur Berechnung herangezogen. Nun bin ich mir unsicher, welche Berechnung die richtige ist.
Vielen Dank und viele Grüße
Tom
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