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Anlage V- AfA

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    Anlage V- AfA

    Hallo.
    Habe 1996 eine Eigentumswohnung gekauft und bis 2010 selbst bewohnt. Seit 2010 ist diese nun vermietet und ich habe jetzt erst gelesen das man in der Zeile 33 AfA geltend machen kann.
    Meine Fragen sind jetzt,
    1. Kommt für mich linear und 2% in Frage.(Bau bzw. Kauf war nach 1925)
    2. Anschaffungs- und Herstellungskosten mit Notar und Grunderwerbsteuer oder nur der Kaufpreis.
    3.Muss ich von dem Kaufpreis die damals geflossenne Eigenheimförderung abziehen?
    4.Welche Unterlagen braucht das FA? (evtl.Kaufvertrag)
    5.Was bedeutet(Zu der in Zeile 33 einzutragenden Absetzung für Abnutzung gehört auch die Restwert-AfA i. S. d. §§ 7 b Abs. 1 Satz 2, 7 k Abs. 1 Satz 3 EStG sowie §§ 14 a und 14 d BerlinFG.)

    Danke im voraus.

    #2
    AW: Anlage V- AfA

    Weiß denn keiner Rat? Ich Google mich jetzt schon drei Tage durch das www aber finde keine passenden Antworten, ausser das ich nach dem Wechsel von Selbstnutzung auf Vermietung AfA geltend machen kann.

    Gruß Stefan

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage V- AfA

      Das sind eigentlich keine Fragen für Elsterformular, wo es um die Programmbedienung geht. Ich würde mich an Ihrer Stelle an einen Steuerberater wenden, allein schon aus dem Grund, dass Sie keinen Fehler machen, der sich finaziell über Jahre hinaus auswirkt.

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