Hallo.
Habe 1996 eine Eigentumswohnung gekauft und bis 2010 selbst bewohnt. Seit 2010 ist diese nun vermietet und ich habe jetzt erst gelesen das man in der Zeile 33 AfA geltend machen kann.
Meine Fragen sind jetzt,
1. Kommt für mich linear und 2% in Frage.(Bau bzw. Kauf war nach 1925)
2. Anschaffungs- und Herstellungskosten mit Notar und Grunderwerbsteuer oder nur der Kaufpreis.
3.Muss ich von dem Kaufpreis die damals geflossenne Eigenheimförderung abziehen?
4.Welche Unterlagen braucht das FA? (evtl.Kaufvertrag)
5.Was bedeutet(Zu der in Zeile 33 einzutragenden Absetzung für Abnutzung gehört auch die Restwert-AfA i. S. d. §§ 7 b Abs. 1 Satz 2, 7 k Abs. 1 Satz 3 EStG sowie §§ 14 a und 14 d BerlinFG.)
Danke im voraus.
Habe 1996 eine Eigentumswohnung gekauft und bis 2010 selbst bewohnt. Seit 2010 ist diese nun vermietet und ich habe jetzt erst gelesen das man in der Zeile 33 AfA geltend machen kann.
Meine Fragen sind jetzt,
1. Kommt für mich linear und 2% in Frage.(Bau bzw. Kauf war nach 1925)
2. Anschaffungs- und Herstellungskosten mit Notar und Grunderwerbsteuer oder nur der Kaufpreis.
3.Muss ich von dem Kaufpreis die damals geflossenne Eigenheimförderung abziehen?
4.Welche Unterlagen braucht das FA? (evtl.Kaufvertrag)
5.Was bedeutet(Zu der in Zeile 33 einzutragenden Absetzung für Abnutzung gehört auch die Restwert-AfA i. S. d. §§ 7 b Abs. 1 Satz 2, 7 k Abs. 1 Satz 3 EStG sowie §§ 14 a und 14 d BerlinFG.)
Danke im voraus.
Kommentar