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erhaltene Zahlung Schadensersatz - gehört diese in Umsatzstseuervoranmeldung und wo?

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    erhaltene Zahlung Schadensersatz - gehört diese in Umsatzstseuervoranmeldung und wo?

    Hallo und guten Abend,

    ich habe eine Rechnung für Schadensersatz erstellen müssen. Diese enthielt keine Umsatzsteuer, da es sich um echten Schadensersatz handelt, der wegen mangelndem Leistungsaustausch nicht umsatzsteuerbar ist (1.3 Absatz 1, Satz 1 UStAE).
    Ich weiß, dass ich den Schadensersatzbetrag bei der EÜR in Zeile 12 angeben muss (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der
    Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet).

    Muss ich den Betrag denn der Vollständigkeit halber auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung angeben - obwohl nicht steuerbar? Und wenn ja - in welcher Zeile bzw. in welchem Feld?

    Vielleicht hat jemand Erfahrung und kann mir da weiterhelfen.
    Besten Dank!

    #2
    AW: erhaltene Zahlung Schadensersatz - gehört diese in Umsatzstseuervoranmeldung und

    Schadensersartz ist ein weites Feld bei der Umsatzsteuer. Dies sollten Sie mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens abklären. Wenn es tatsächlich ECHTER Schadensersatz sein sollte, gehört der weder in die Umsatzsteuervoranmeldung noch in die Umsatzsteuerjahreserklärung, da überhaupt kein Leistungsaustausch vorliegt, vgl. UStAE Abschnitt 1.3 Abs. 1. Von NICHT STEUERBAR steht in dem Satz nichts, sondern wir sind quasi noch in der Vorstufe. Vielleicht als Erklärung:

    Zuerst wird gepfügt, ob ein Leistungsaustausch oder etwas Gleichgestelltes vorliegt.

    Falls ja, dann ob steuerBARER Leistungsaustausch. Nicht steuerbar wäre z.B. bei Umsätzen im Rahmen eines Leistungsaustausches mit Ort im Ausland. Dass diese Umsätze dann ggf. im Ausland zu versteuern ist, ist ein anderes Thema.

    Als nächstes kommt die Frage, ob der Umsatz steuerFREI ist.Falls nein, dann ist er steuerPFLICHTIG.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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