Hallo und guten Abend,
ich habe eine Rechnung für Schadensersatz erstellen müssen. Diese enthielt keine Umsatzsteuer, da es sich um echten Schadensersatz handelt, der wegen mangelndem Leistungsaustausch nicht umsatzsteuerbar ist (1.3 Absatz 1, Satz 1 UStAE).
Ich weiß, dass ich den Schadensersatzbetrag bei der EÜR in Zeile 12 angeben muss (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der
Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet).
Muss ich den Betrag denn der Vollständigkeit halber auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung angeben - obwohl nicht steuerbar? Und wenn ja - in welcher Zeile bzw. in welchem Feld?
Vielleicht hat jemand Erfahrung und kann mir da weiterhelfen.
Besten Dank!
ich habe eine Rechnung für Schadensersatz erstellen müssen. Diese enthielt keine Umsatzsteuer, da es sich um echten Schadensersatz handelt, der wegen mangelndem Leistungsaustausch nicht umsatzsteuerbar ist (1.3 Absatz 1, Satz 1 UStAE).
Ich weiß, dass ich den Schadensersatzbetrag bei der EÜR in Zeile 12 angeben muss (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der
Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet).
Muss ich den Betrag denn der Vollständigkeit halber auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung angeben - obwohl nicht steuerbar? Und wenn ja - in welcher Zeile bzw. in welchem Feld?
Vielleicht hat jemand Erfahrung und kann mir da weiterhelfen.
Besten Dank!
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