Hallo.
Ich plane ein Nachrangdarlehen zu geben. Da es sich hierbei um eine FairTraideBeteiligungsgesellschaft handelt, werden keine Freistellungsaufträge angenommen und auch keine Steuern abgezogen. Sondern es wird zum Jahresende ein Zinsbrief ausgestellt. Diesen Zinsbrief soll ich als Beleg für meine Steuererklärung verwenden. Seitens der Beteiligungsgesellschaft werden meine Daten an keinen Dritten weitergeletet.
Da ich als Student unter 400Euro pro Monat verdiene, stelle ich keine Steuererklärung aus. Den Zinsgewinn möchte ich mit meinen Sparerpauschalbetrag verrechnen (die Kapazitäten innerhalb der 804Euro sind noch vorhanden).
Ist es dann noch notwendig den Zinsbrief an irgendeiner Stelle einzureichen bzw. eine Steuererklärung anzufertigen?
Bzw. besteht so etwas wie eine Meldepflicht, sofern ich unter dem Sparerpauschalbetrag bleibe?
Herzliche Grüße und vorab vielen Dank!
Ich plane ein Nachrangdarlehen zu geben. Da es sich hierbei um eine FairTraideBeteiligungsgesellschaft handelt, werden keine Freistellungsaufträge angenommen und auch keine Steuern abgezogen. Sondern es wird zum Jahresende ein Zinsbrief ausgestellt. Diesen Zinsbrief soll ich als Beleg für meine Steuererklärung verwenden. Seitens der Beteiligungsgesellschaft werden meine Daten an keinen Dritten weitergeletet.
Da ich als Student unter 400Euro pro Monat verdiene, stelle ich keine Steuererklärung aus. Den Zinsgewinn möchte ich mit meinen Sparerpauschalbetrag verrechnen (die Kapazitäten innerhalb der 804Euro sind noch vorhanden).
Ist es dann noch notwendig den Zinsbrief an irgendeiner Stelle einzureichen bzw. eine Steuererklärung anzufertigen?
Bzw. besteht so etwas wie eine Meldepflicht, sofern ich unter dem Sparerpauschalbetrag bleibe?
Herzliche Grüße und vorab vielen Dank!
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