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Meldepflicht für Zinsbrief?

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    Meldepflicht für Zinsbrief?

    Hallo.
    Ich plane ein Nachrangdarlehen zu geben. Da es sich hierbei um eine FairTraideBeteiligungsgesellschaft handelt, werden keine Freistellungsaufträge angenommen und auch keine Steuern abgezogen. Sondern es wird zum Jahresende ein Zinsbrief ausgestellt. Diesen Zinsbrief soll ich als Beleg für meine Steuererklärung verwenden. Seitens der Beteiligungsgesellschaft werden meine Daten an keinen Dritten weitergeletet.
    Da ich als Student unter 400Euro pro Monat verdiene, stelle ich keine Steuererklärung aus. Den Zinsgewinn möchte ich mit meinen Sparerpauschalbetrag verrechnen (die Kapazitäten innerhalb der 804Euro sind noch vorhanden).
    Ist es dann noch notwendig den Zinsbrief an irgendeiner Stelle einzureichen bzw. eine Steuererklärung anzufertigen?
    Bzw. besteht so etwas wie eine Meldepflicht, sofern ich unter dem Sparerpauschalbetrag bleibe?
    Herzliche Grüße und vorab vielen Dank!
    Zuletzt geändert von TKis; 21.12.2012, 12:11. Grund: Rechtschreibung & sieihe Antwort 1

    #2
    AW: Meldepflicht für Zinsbrief?

    äh, ein zinsloses Darlehen, also ohne Zinsen? Wieso sollen dann doch Zinsen anfallen?

    Selbst wenn, so lange die gesamten Zinsen unter 801 Euro bleiben, muss grds. keine Steuererklärung abgegeben werden.

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      #3
      AW: Meldepflicht für Zinsbrief?

      Entschuldigung, da ist mir bei der Fromulierung ein Fehler unterlaufen. Ich habe das im Beitrag korrigiert. Natürlich handelt es sich um ein Darlehen für das ich Zinsen erhalte. Daher wird die Frage ja erst plausibel....

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        #4
        AW: Meldepflicht für Zinsbrief?

        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Selbst wenn, so lange die gesamten Zinsen unter 801 Euro bleiben, muss grds. keine Steuererklärung abgegeben werden.
        Vielen Dank, das hilft mir weiter. Zwei Nachfragen habe ich hierzu:

        Ein Beispiel: Ich erhalte bei meiner Bank 750Euro Zinsen, erteile dort einen Freistellungsauftrag über 700 Euro. Die restlichen 50Euro an Zinsgewinn bei meiner Bank werden automatisch versteuert. Zusätzlich habe ich bei der o.g. Beteiligungsgesellschaft 100 Euro Zinsgewinn gemacht und den Zinsbrief erhalten (es ist kein Freistellungsauftrag möglich).

        Muss ich in diesem Fall auch keine Steuererklärung einreichen, da ich die 50 Euro an Überschuss über dem Freibetrag automatisch versteuere, und brauche ich den Zinsbrief an keine Stelle weiterleiten?

        Wo finde ich die betreffenden Rechtstexte?

        Herzliche Grüße!

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          #5
          AW: Meldepflicht für Zinsbrief?

          Sie müssen nicht, können aber. Ggf. erhalten Sie die auf die 50 Euro Zinsen über dem Sparerfreibetrag entfallenden Steuern dann zurück. Dies vor allem dann, wenn Sie mit allen Einkünften insgesamt unter dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro bleiben oder als Arbeitnehmer weniger als 410 Euro Nebeneinkünfte haben.

          Einkommensteuergesetz, §§ 20, 25, 32a und 46

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            #6
            AW: Meldepflicht für Zinsbrief?

            Da das gewährte Darlehen offensichtlich nicht der Abgeltungsteuer unterliegt und die gesamten Zinserträge (im Bsp. 850EUR) über dem Sparerpauschbetrag liegen, könnte m.E. doch die Abgabe der Steuererklärung mit Anlage KAP Pflicht sein.

            http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/steuererklaerung-wann-die-abgabe-der-anlage-kap-pflicht-ist

            Zitat:
            "Kann auf Ihre Kapitalerträge keine Abgeltungsteuer erhoben werden und liegen Ihre Kapitalerträge insgesamt über dem Sparer-Pauschbetrag, müssen Sie diese Erträge in der Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP angeben."

            Im Zweifel beim FA nachfragen.
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: Meldepflicht für Zinsbrief?

              @Kent:
              Herzlichen Dank auch für ihren Beitrag. Ihr Zitat bzw. die damit verbundene Internetseite bezieht sich auf eine eingereichte Steuererkärung und den anzuhängenden KAP-Teil.

              Grundsätzlich ist mir noch nicht klar, ob ich aufgrund der oben geschilderten Situation nun eine Steuererklärung abgeben muss oder (wie bisher) um dieser herumkomme.

              D.h. auf Kent bezogen: Bin ich auch dann zur Angabe der für meinen Freibetrag von mir persönlich berücksichtigten Dividende verpflichtet, auch wenn ich i.d.R. keine Steuererklärung einreiche (da unter 400Eur por Monat)?

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                #8
                AW: Meldepflicht für Zinsbrief?

                Was willst du immer mit den unter 400Euro im Monat. Ist das ein Minijob oder was?


                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Meldepflicht für Zinsbrief?

                  Hallo,

                  ich vermute hier ein Einkommen deutlich unter dem Grundfreibetrag (aktuell 8004 Euro), in dem Fall ist man nicht erklärungspflichtig.

                  Es könnte aber sein, dass sich das Finanzamt selbst ein Bild machen möchte und zur Erklärung auffordert, daher sollten die Unterlagen schon aufbewahrt werden.
                  Und grundsätzlich, ein eigener Rechenfehler oder Einschätzungsfehler geht zu Lasten des Steuerzahlers und könnte sogar eine Steuerhinterziehung begründen, im Zweifel immer eine Erklärung abgeben.

                  Übrigens: 'Zinsbrief' ist ein ziemlich missverständlicher Begriff, ohne Erklärung hätte ich etwas anderes darunter verstanden. Die richtige Bezeichnung dürfte Zinsbescheinigung sein.

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Meldepflicht für Zinsbrief?

                    Hallo!

                    vielen Dank für ihre Antworten.
                    Mit den 400Euro/Monat meine ich, dass ich unter dem Grundfreibetrag liege. Als Student ist nicht mehr als ein solcher Minijob drin.

                    Über den Begriff des Zinsbriefes bin ich ebenfalls gestolpert. Diesen Begriff hatte ich von der Beteiligungsgesellschaft und konnte dazu nahezu nichts brauchbares im Internet finden. Zinsbescheinigung scheint da passender zu sein, danke!

                    Ich werde den Zinsbrief für meine Freibetragsrechnung berücksichtigen, jedoch vorerst keine Erklärung abgeben. Auf Rückfrage des Finanzamtes kann ich ja dann die passenden Unterlagen nachreichen. Wobei mir eine Rpckfrage als unwahrscheinlich scheint.

                    Damit sind jetzt meine Fragen hierzu beantwortet. Ein tolles Forum. Weiter so!

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                      #11
                      AW: Meldepflicht für Zinsbrief?

                      Falls doch aus irgendwelchen Gründen Kapitalertragssteuern angefallen sind, lohnt es sich in deinem Fall eine Steuerklärung abzugeben.Denn nur auf diesem Wege kannst du dir die bezahlte KapSt. zurück holen.

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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