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Steuerberaterkosten; Selbständigkeit

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    Steuerberaterkosten; Selbständigkeit

    Hallo,

    Ich war bis Mitte 2010 selbständig und danach in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt; in meiner Einkommenssteuererklärung für 2011 habe ich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in der Anlage N erklärt und dort auch eine Steuerberaterechnung aus 2011 für meine selbständige Tätigkeit (aus 2010) als Werbungskosten geltend gemacht; das FA hat die Kosten nicht anerkannt, da sie keine Werbungskosten aus unselbst. Tätigkeit darstellen.

    => kann ich die (alte) StB-Rechnung in meiner Erklärung 2012 in der Anlage S geltend machen; da es sich um die einzige Position handelt ergäbe sich ein Verlust!

    herzlichen Dank

    #2
    AW: Steuerberaterkosten; Selbständigkeit

    Die Steuerberatungskosten sind im Jahr der Zahlung in der Anlage S als Betriebsausgabe geltend zu machen.

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      #3
      AW: Steuerberaterkosten; Selbständigkeit

      Danke für die Antwort, aber es bleibt ja nunmehr noch die Frage offen, ob die Rechnung auch 2012 erklärt werden kann, obwohl sie aus 2011 ist!?

      Danke und schöne Feiertage!

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        #4
        AW: Steuerberaterkosten; Selbständigkeit

        Dazu hat sich korsika geäußert:

        Zitat von korsika Beitrag anzeigen
        im Jahr der Zahlung

        Also gut, natürlich in der Steuererklärung für das Jahr, in dem die Zahlung erfolgt ist.

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          #5
          AW: Steuerberaterkosten; Selbständigkeit

          Versuch: Antrag auf Änderung des Steuerbescheids von 2011 stellen.
          Und die Steuererklärung 2011 ergänzen mit Anlage S (Steuerberatungskosten).
          Den Fall schildern

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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