Hallo,
Ich war bis Mitte 2010 selbständig und danach in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt; in meiner Einkommenssteuererklärung für 2011 habe ich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in der Anlage N erklärt und dort auch eine Steuerberaterechnung aus 2011 für meine selbständige Tätigkeit (aus 2010) als Werbungskosten geltend gemacht; das FA hat die Kosten nicht anerkannt, da sie keine Werbungskosten aus unselbst. Tätigkeit darstellen.
=> kann ich die (alte) StB-Rechnung in meiner Erklärung 2012 in der Anlage S geltend machen; da es sich um die einzige Position handelt ergäbe sich ein Verlust!
herzlichen Dank
Ich war bis Mitte 2010 selbständig und danach in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt; in meiner Einkommenssteuererklärung für 2011 habe ich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in der Anlage N erklärt und dort auch eine Steuerberaterechnung aus 2011 für meine selbständige Tätigkeit (aus 2010) als Werbungskosten geltend gemacht; das FA hat die Kosten nicht anerkannt, da sie keine Werbungskosten aus unselbst. Tätigkeit darstellen.
=> kann ich die (alte) StB-Rechnung in meiner Erklärung 2012 in der Anlage S geltend machen; da es sich um die einzige Position handelt ergäbe sich ein Verlust!
herzlichen Dank
Kommentar