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Unterhaltszahlung

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    Unterhaltszahlung

    hallo,
    in den vergangenen jahren habe ich (geschieden, 2 kinder) im lohnsteuerjahresausgleich die kinder nie mit angegeben, da ich keinen unterhalt gezahlt habe (hatte eine andere abmachung mit der mutter). seid januar letzten jahres zahle ich 460 euro im monat, meine frage: wo und wie kann ich diese 5520 euro jetzt im lostjaausgleich angeben? danke im vorraus,

    scheibe

    #2
    AW: Unterhaltszahlung

    gar nicht. als leiblicher elternteil sind sie dafür zuständig ihre kinder zu versorgen, ob sie dabei geschieden sind oder nicht, spielt keine rolle.

    EINZIG die anlage Kind sollten bzw. müssen sie ausfuellen, denn sie haben (und hatten) natürlich anspruch auf das halbe kindergeld bzw. den halben kinderfreibetrag (pro kind) - das ist, was sie steuerlich geltend machen können.

    der betrag den sie zahlen oder wer das kindergeld tatsaechlich ausgezahlt bekommt, das spielt alles fuer die steuererklärung keine rolle, es geht hier rein um die gesetzlichen ANSPRÜCHE

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      #3
      AW: Unterhaltszahlung

      hallo,

      komme erst jetzt dazu, mich um den lohnsteuerjahresausgleich zu kümmern. also die antwort von falzo gibt ja schonmal ne grobe richtung vor.
      halbes kindergeld bekomme ich nicht, aber ich denke du meinst wahrscheinlich, das ich das jetzt im lojaausgleich angebe?
      die anlage kind verstehe ich auch nicht, wie füllt man die aus? für jedes kind eine anlage, obwohl ich nur 1 kind auf der steuerkarte hab? es kommen ja nur die punkte 1- 9 in frage, aber woher weiß ich die identifikationsnummer, oder den anspruch auf kindergeld oder sonstige leistungen in 2012? und zu guter letzt, wie hoch ist der- und wohin mit dem kinderfreibetrag, oder berechnet das das finanzamt?

      danke im vorraus
      scheibe

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        #4
        AW: Unterhaltszahlung

        für jedes kind eine anlage. die allgemeinen angaben zum kind ausfuellen, dann noch den ANSPRUCH auf kindergeld. hier gehört der halbe betrag also 1104,- je kind hinein - AUCH wenn man den tatsaechlich nicht ausgezahlt bekommt, weil diese zahlung mit den unterhaltsansprüchen verrechnet wird.

        ansonsten noch verhaeltnis zum kind beim stpfl. leiblich, nichts bei der ehefrau, da es diese ja nicht gibt?! bei einer (neuen) ehefrau auch nichts, wenn die kinder bei der alten wohnen ;-)

        dann noch verhaeltnis zu weiteren personen, da kaeme dann die leibliche mutter rein.

        das duerfte es dann im großen und ganzen gewesen sein. der auf der steuerkarte eingetragene betrag für 2 halbe kinder interessiert in der erklärung nicht weiter. die freibeträge werden automatisch berechnet.

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          #5
          AW: Unterhaltszahlung

          das ging ja fix, danke :-), die identifikationsnummer brauch ich nicht?

          edit: hm, die berechnung ohne Anlage kind waren 730 euronen, mit Anlage kind sinds 850 euronen. wenn das so stimmt, und davon gehe ich jetzt mal aus, ist das für mich ein weiterer beweis dafür, wie väter in diesem land vera... werden
          Zuletzt geändert von scheibe; 11.02.2013, 20:21.

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            #6
            AW: Unterhaltszahlung

            Zitat von scheibe Beitrag anzeigen
            ein weiterer beweis dafür, wie väter in diesem land vera... werden
            Da kann man sich drüber streiten. Das Kindergeld ist ja schon ausbezahlt worden, also beträgt die Auswirkung der Kinder deutlich mehr als 80 Euro!

            Den Lohnsteuerjahresausgleich musst Du übrigens nur machen wenn Du Arbeitnehmer hast.

            http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerjahresausgleich

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              #7
              AW: Unterhaltszahlung

              Zitat von scheibe Beitrag anzeigen
              edit: hm, die berechnung ohne Anlage kind waren 730 euronen, mit Anlage kind sinds 850 euronen.
              Nachzahlung oder Erstattung? zumindest im bereich soli/kist sollte ja MIT anlagen eine berechnung unter berücksichtigung der kinderfreibeträge stattfinden und dadurch die steuerlast etwas sinken...

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                #8
                AW: Unterhaltszahlung

                Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
                Da kann man sich drüber streiten. Das Kindergeld ist ja schon ausbezahlt worden, also beträgt die Auswirkung der Kinder deutlich mehr als 80 Euro!

                Den Lohnsteuerjahresausgleich musst Du übrigens nur machen wenn Du Arbeitnehmer hast.

                http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerjahresausgleich
                ja schoen, ausbezahlt an die mutter.
                vaeter werden bis fast auf grundsicherung ausgezogen und koennen zusehen, wie sie ein leben mit den kindern finanzieren koennen, waehrend die mutter sich nach eingang der ersten unterhaltszahlungen erst einen hund zulegt, dann im urlaub mit den kids in die sonne fliegt und anschliessend von der wohnung in ein reihenhaus zieht,... .die zustaendigen behoerden interessiert es einen dreck, das die kids einen grossen teil des monats beim vater sind. aber zum glueck bekommt man ja umgerechnet 10 euro pro monat ueber den lohnsteuerjahresausgleich zurueck / ironie aus.

                @falzo:
                es handelt sich um eine rueckerstattung, die sich zu 90% aus dem arbeitsweg von 50 km (einfach) ergibt. kirche bin ich nicht mehr und soli hat sich in der berechnung von elster sogar erhoeht, wenn ich das richtig interpretiere.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Unterhaltszahlung

                  Zitat von scheibe Beitrag anzeigen
                  j

                  @falzo:
                  es handelt sich um eine rueckerstattung, die sich zu 90% aus dem arbeitsweg von 50 km (einfach) ergibt. kirche bin ich nicht mehr und soli hat sich in der berechnung von elster sogar erhoeht, wenn ich das richtig interpretiere.
                  Der Soli sinkt immer bei zusätzlicher Anlage Kind und kein eingetragener Freibetrag fürs Kind , da vom zvE die Kinderfreibeträge abgezogen werden und von diesem neuen zvE die Lst und davon der Soli ermittelt
                  wird

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Unterhaltszahlung

                    dann hab ich es doch richtig verstanden und durch das hinzufuegen der anlagen gibt es mehr zurück ;-) das dies beileibe nicht viel ist, sehe ich wohl ein.

                    ABER es geht hier nunmal nicht um die mutter und das zerrüttete Verhältnis zu ihr, sondern um die Kinder. da muss es aus steuerlicher sicht dem staat erstmal nahezu egal sein, wer für den unterhalt aufkommt, hauptsache für die kinder ist gesorgt.

                    das dies ein breitschwert ist und insbesondere fälle nicht immer gerecht erfasst, in denen der unterhaltbeziehende teil diese zahlung zu seinem anstatt dem wohl der kinder verwendet, ist mir ebenfalls klar.
                    irgendwo muss man aber auch festhalten, das der staat und in diesem sinne die steuerzahler-gemeinschaft auch nichts dafür kann, wenn ein Paar erst kinder bekommt und sich dann trennt ;-)

                    sicherlich ein weit auszubreitendes diskussionswürdiges Thema. gehört aber wohl eher nicht hierher.

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                      #11
                      AW: Unterhaltszahlung

                      ist a nicht so, das es nicht zum wohle der kinder ist, das ist bei der mutter ja der fall. ich behaupte nur, das dieses ganze unterhaltsgehabe einzig ein verschieben der finanzen in alleinige hände der mutter ist. vätern wird die grundlage genommen, ein normales leben mit seinen kindern zu führen (ausnahme natürlich fälle, wo der vater keinen kontakt zu seinen kindern hat). aber stimmt schon, gehört nicht in dieses forum, man muß sich ja nur manchmal kurz ausk.... ;-)

                      laut berechnung sinkt der soli um 46 euro in diesem fall, wenn ich das richtig lese. allerdings sehe ich in der berechnung nichts, was auf die anlage kind hindeutet, hab ich da was falsch gemacht, oder sieht das so ok aus? siehe link.

                      http://imageshack.us/f/268/unbenanntfhnp.jpg/

                      danke im vorraus
                      scheibe

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                        #12
                        AW: Unterhaltszahlung

                        Ja, das Kind scheint in der Steuerberechnung nur aufzutauchen, wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist als das Kindergeld.

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                          #13
                          AW: Unterhaltszahlung

                          Hallo scheibe,

                          die Berechnung ist nicht vollständig KiSt und Soli-Berechnung fehlt, somit auch das Einbeziehen des Kinderfreibetrags. Elefant hat in dem Thread Unterhalt auch darauf hingewiesen. Wird bei einem der nächsten Updates hoffentlich korrigiert.
                          Achte besonders auf Punkt 1. Hier der Link
                          https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?34045-Bekannte-Fehler-in-der-Steuerberechnung-von-ElsterFormular-14.0.0&highlight=Unterhalt

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            AW: Unterhaltszahlung

                            ah ok, danke, dann warte ich auf ein update.

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                              #15
                              AW: Unterhaltszahlung

                              so, ich hab elster jetzt nochmal auf den letzten stand gebracht, aber an der berechnung hat sich nichts geaendert. wenn ichs richtig verstanden hab, ist ja nur die elster berechnung nicht korrekt, der antrag selbst ist ja ok. also kann ich ihn ja ans finanzamt schicken, oder?

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