Guten Tag, folgende Frage (Einkommensteuererklärung 2011):
2011 war ich teilweise privat, teilweise freiwillig gesetzlich krankenversichert. Der Beitrag, den mir die PKV für die ersten Monate bescheinigt hat, liegt schon bei über 5000,- (für mich und zwei Kinder).
Genügt es nun, diesen Wert als außergewöhnliche Belastung (wo genau, Z. 68 oder 71?) einzutragen, da die Obergrenze für die Absetzbarkeit ohnehin überschritten wurde oder lohnt es sich, von der GKV noch eine Bescheinigung über die geleisteten Beiträge anzufordern (was wg. zwischenzeitlichen Wegzugs ins Ausland mühsam wäre)?
Vielen Dank für Hilfe!
2011 war ich teilweise privat, teilweise freiwillig gesetzlich krankenversichert. Der Beitrag, den mir die PKV für die ersten Monate bescheinigt hat, liegt schon bei über 5000,- (für mich und zwei Kinder).
Genügt es nun, diesen Wert als außergewöhnliche Belastung (wo genau, Z. 68 oder 71?) einzutragen, da die Obergrenze für die Absetzbarkeit ohnehin überschritten wurde oder lohnt es sich, von der GKV noch eine Bescheinigung über die geleisteten Beiträge anzufordern (was wg. zwischenzeitlichen Wegzugs ins Ausland mühsam wäre)?
Vielen Dank für Hilfe!
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